I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in
den Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des
Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach in
maximal folgender Höhe für den:
Ortsteil Berteroda 155,00 €
Ortsteil Hötzelsroda 5.425,00 €
Ortsteil Madelungen 1.395,00 €
Ortsteil Neuenhof/ Hörschel 2.046,00 €
Ortsteil Neukirchen 1.550,00 €
Ortsteil Stockhausen 1.705,00 €
Ortsteil Stregda 4.588,00 €
Ortsteil Wartha-Göringen 682,00 €.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragt die Stabsstelle Soziale Stadt für die verwaltungsmäßige Umsetzung der Finanzierung auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“.
II.
Begründung:
Am 14.07.2020 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Richtlinie zur Förderung
von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach beschlossen
(Beschluss-Nr.: StR/0180/2020).
Durch die fehlende Mobilität der Kinder und
Jugendlichen aus den Ortsteilen ist die Teilhabe an städtischen Freizeit- und
außerschulischen Bildungsangeboten nur begrenzt möglich und abhängig von den
Möglichkeiten der Eltern bzw. des ÖPNV. Die Angebote für Kinder und
Jugendlichen sollen gut verteilt sein und müssen ebenso auch in den
verschiedenen Ortsteilen vorhanden und weiter ausgebaut werden. Für die jüngere
Generation sollen die Bedingungen des Aufwachsens im gesamten Stadtgebiet und
den dazugehörigen Ortsteilen verbessert werden. Die Herausforderungen bestehen
darin den erreichten Standard in der Kinder- und Jugendarbeit aufrechtzuerhalten.
Die Förderung soll insbesondere die ehrenamtlichen Strukturen der Kinder- und
Jugendarbeit sowie die Jugendverbandarbeit in den Ortsteilen stärken. Die
örtlichen politischen Gremien, Initiativen, Vereine oder Einrichtungen tragen
einen wesentlichen Anteil dazu bei. Dies bedarf einer materiellen und
finanziellen Unterstützung.
Jeder Ortsteil hat die Möglichkeit einen
Antrag zu stellen. Der Ortsteil Stedtfeld wird hierbei nicht berücksichtigt, da
er eine gesonderte Förderung für den vorhandenen Jugendtreff erhält. Die Höhe der Mittelzuweisung an die Ortsteile
2022 wurde gleichberechtigt auf der Grundlage der Einwohnerstatistik der Stadt
Eisenach ermittelt. Als Grundlage für die vorgeschlagene Förderhöhe diente eine
Pro-Kopf- Pauschale von 31,00 €. Die Berechnung dieser Pauschale erfolgte
anhand der Anzahl der 7 - unter 18- Jährigen (Gesamt: 566 Personen), die
am 31.12.2021 im jeweiligen Ortsteil
lebten (siehe Richtlinie 5.2). Die im
Haushalt 2022 beantragen Mittel in Höhe von 17.600 € wurden durch die Anzahl
der 7- unter 18- Jährigen (566) dividiert. In der Anlage ist die Verteilung der
Kinder- und Jugendlichen auf die einzelnen Ortsteile aufgeschlüsselt und die
daraus berechnete Höhe der Fördersumme pro Ortsteil nachzuvollziehen.
Die Mittelverwendung im Ortsteil bzw.
Weitergabe an Vereine zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit sowie
Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes erfolgt im
Benehmen und auf Empfehlung der jeweiligen Ortsteilräte.
Nicht verwendete Mittel sind nicht auf das
Haushaltsjahr 2022 übertragbar und müssen an die Stadtverwaltung zurückgezahlt
werden. Im Ausnahmefall und bei genügend Zeitvorlauf können nicht in Anspruch
genommene Fördermittel anderen Ortsteilen zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwendung der Mittel ist bis spätestens
28.02.2023 durch einen einfachen Verwendungsnachweis (Liste und kurzer
Sachbericht) bei der Stabsstelle Soziale Stadt nachzuweisen.
Eine Doppelförderung durch die Stadt Eisenach
ist ausgeschlossen.
Aus förderrechtlichen Gründen kann die Genehmigung zum vorzeitigen
Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen mit Beschlussdatum bzw. Eingang der jeweiligen Anträge ausgesprochen
werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet keinen Rechtsanspruch auf die beantragte
Höhe der Förderung.
Näheres über das Verfahren regelt die am
14.07.2020 vom Stadtrat beschlossene
„Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher
Ortsteilen“. (Beschluss-Nr.:
StR/0180/2020)
Eine unmittelbare Förderung durch die Verwaltung erfolgt erst nach
Vorlage des beschlossenen und genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Eisenach
für das Jahr 2022 mittels Bescheid.
Im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 in der Haushaltsstelle 46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.600 € beantragt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Übersicht zur geplanten Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen im Jahr 2022