Betreff
Förderung von Kinder und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen 2022
Vorlage
0996-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach in maximal folgender Höhe für den:

Ortsteil Berteroda                                            155,00 €

Ortsteil Hötzelsroda                                     5.425,00 €

Ortsteil Madelungen                                   1.395,00 €

Ortsteil Neuenhof/ Hörschel                   2.046,00 €

Ortsteil Neukirchen                                      1.550,00 €

Ortsteil Stockhausen                                    1.705,00 €

Ortsteil Stregda                                              4.588,00 €

Ortsteil Wartha-Göringen                            682,00 €.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragt die Stabsstelle Soziale Stadt für die verwaltungsmäßige Umsetzung der Finanzierung auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“. 


II. Begründung:

 

Am 14.07.2020 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach beschlossen (Beschluss-Nr.: StR/0180/2020).

 

Durch die fehlende Mobilität der Kinder und Jugendlichen aus den Ortsteilen ist die Teilhabe an städtischen Freizeit- und außerschulischen Bildungsangeboten nur begrenzt möglich und abhängig von den Möglichkeiten der Eltern bzw. des ÖPNV. Die Angebote für Kinder und Jugendlichen sollen gut verteilt sein und müssen ebenso auch in den verschiedenen Ortsteilen vorhanden und weiter ausgebaut werden. Für die jüngere Generation sollen die Bedingungen des Aufwachsens im gesamten Stadtgebiet und den dazugehörigen Ortsteilen verbessert werden. Die Herausforderungen bestehen darin den erreichten Standard in der Kinder- und Jugendarbeit aufrechtzuerhalten. Die Förderung soll insbesondere die ehrenamtlichen Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandarbeit in den Ortsteilen stärken. Die örtlichen politischen Gremien, Initiativen, Vereine oder Einrichtungen tragen einen wesentlichen Anteil dazu bei. Dies bedarf einer materiellen und finanziellen Unterstützung.

 

Jeder Ortsteil hat die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Der Ortsteil Stedtfeld wird hierbei nicht berücksichtigt, da er eine gesonderte Förderung für den vorhandenen Jugendtreff erhält.  Die Höhe der Mittelzuweisung an die Ortsteile 2022 wurde gleichberechtigt auf der Grundlage der Einwohnerstatistik der Stadt Eisenach ermittelt. Als Grundlage für die vorgeschlagene Förderhöhe diente eine Pro-Kopf- Pauschale von 31,00 €. Die Berechnung dieser Pauschale erfolgte anhand der Anzahl der 7 - unter 18- Jährigen (Gesamt: 566 Personen), die am  31.12.2021 im jeweiligen Ortsteil lebten (siehe Richtlinie 5.2).  Die im Haushalt 2022 beantragen Mittel in Höhe von 17.600 € wurden durch die Anzahl der 7- unter 18- Jährigen (566) dividiert. In der Anlage ist die Verteilung der Kinder- und Jugendlichen auf die einzelnen Ortsteile aufgeschlüsselt und die daraus berechnete Höhe der Fördersumme pro Ortsteil nachzuvollziehen.

 

Die Mittelverwendung im Ortsteil bzw. Weitergabe an Vereine zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes erfolgt im Benehmen und auf Empfehlung der jeweiligen Ortsteilräte.

 

Nicht verwendete Mittel sind nicht auf das Haushaltsjahr 2022 übertragbar und müssen an die Stadtverwaltung zurückgezahlt werden. Im Ausnahmefall und bei genügend Zeitvorlauf können nicht in Anspruch genommene Fördermittel anderen Ortsteilen zur Verfügung gestellt werden.

Die Verwendung der Mittel ist bis spätestens 28.02.2023 durch einen einfachen Verwendungsnachweis (Liste und kurzer Sachbericht) bei der Stabsstelle Soziale Stadt nachzuweisen.

 

Eine Doppelförderung durch die Stadt Eisenach ist ausgeschlossen.

 

Aus förderrechtlichen Gründen kann die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen mit Beschlussdatum bzw. Eingang der jeweiligen Anträge ausgesprochen werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet   keinen Rechtsanspruch auf die beantragte Höhe der Förderung.

 

Näheres über das Verfahren regelt die am 14.07.2020 vom Stadtrat beschlossene  „Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“. (Beschluss-Nr.: StR/0180/2020) 

 

Eine unmittelbare Förderung durch die Verwaltung erfolgt erst nach Vorlage des beschlossenen und genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Eisenach für das Jahr 2022 mittels Bescheid.

 

Im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 in der Haushaltsstelle  46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.600 € beantragt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Übersicht zur geplanten Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen im Jahr 2022