Sachverhalt:
Mit Schreiben des
Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 17. Mai 2022 wurden durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt Hinweise zur Aufstellung der Jahresrechnung 2021 der Stadt
Eisenach gegeben.
Mit gleichem
Schreiben wurde eine Stellungnahme zu den gegebenen Hinweisen bis zum 10. Juni
2022 erbeten. Seitens der Stadtverwaltung wurde diesbezüglich eine
Fristverlängerung beantragt, diese wurde bis zum 24. Juni 2022 gewährt.
Mit Schreiben vom
13. Juni 2022 (Postausgang 15. Juni 2022) hat die Stadt Eisenach die erbetene
Stellungnahme abgegeben.
Mit dieser
Berichtsvorlage werden Ihnen das Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes
vom 17. Mai 2022 sowie die dazu erfolgte Stellungnahme der Stadt Eisenach vom
13. Juni 2022 zur Kenntnis gegeben.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes v. 17.05.2022
Anlage 2 – Stellungnahme der Stadt Eisenach v. 13.06.2022