hier: Beschluss über den Entwurf und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
den Entwurf zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE-
Stammwerk“, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen
(Anlage 1). Die Begründung (Anlage 2:
Teil I der Begründung) mit Umweltbericht (Anlage 3: Teil II der Begründung)
wird gebilligt.
2.
die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2
BauGB sowie § 3 Abs. 1, 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) und
3.
die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des
Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB mit der Mitteilung,
welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.
4.
Der Sichtungsbericht (Anlagen 4 und 4 a) über
die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird gebilligt.
II.
Begründung:
Bisherige
Beschlussfassungen
Der Stadtrat fasste am 16.05.2017 den Beschluss – Nr. StR/0531/2017 über die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ mit dem Ziel, für den Geltungsbereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet anstelle des Sondergebietes für Möbelhandel auszuweisen. Mit der Änderung der rechtskräftigen Bebauungsplansatzung sollen zum einen ein breites Spektrum an Nutzungen ermöglicht und zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Anlage für sportliche und kulturelle Zwecke geschaffen werden.
Mit Beschluss- Nr. StR/0691/2018 vom 26.06.2018 wurde der Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt, die in der Zeit vom 19.09.2018 bis zum 05.10.2018 erfolgte. Nicht alle Stellungnahmen wurden fristgerecht abgegeben. Die Abgabe der für die Fortführung des 2. Änderungsverfahrens entscheidenden Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zur Altlastenthematik erfolgte erst am 10.04.2019.
Nunmehr liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Beschlussfassung vor.
Information des Stadtrates: Berichtsvorlagen
Zur Information des
Stadtrates über den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand (Zeitraum zwischen
Vorentwurf und Entwurf) sowie bestehende Problemfelder in Vorbereitung der
Entwurfserarbeitung wurden drei Sachstandberichte vorgelegt:
Vorlagen- Nr.
0461-BR/2020: Sachstandsbericht 11/ 2020 vom 01.12.2020
Vorlagen- Nr.
0638-BR/2021: Sachstandsbericht 06/ 2021 vom 21.07.2021
Vorlagen- Nr. 0824-BR/2021:
Sachstandsbericht 11/ 2021 vom 30.11.2021.
Aktuelle Beschlussfassung
Zu 1.) Voraussetzung
der Beschlussfassung
Nach Forderung des Thüringer Landesverwaltungsamtes mussten im Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Festsetzungen zur Regulierung des Einzelhandels aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist die durch den Stadtrat beschlossene Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 03/2022. D.h. der vorliegende Beschluss sollte (vor dem Hintergrund bestehender Rechtsprechung) nur gefasst werden, sofern die Fortschreibung beschlossen wurde.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem Flächennutzungsplan [FNP] zu entwickeln. Die erforderliche Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren. D.h. dem Beschluss über den Entwurf zur 2. Änderung des B- Planes ist der Beschluss über die 1. Änderung des FNP voranzustellen.
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf
Der Erarbeitung des
Bebauungsplan- Entwurfes zur 2. Änderung ging die frühzeitige Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf voraus. Die im Ergebnis des
Beteiligungsverfahrens (Anlagen 4 und 4a – Sichtungsbericht) geäußerten Anregungen fanden z.T. Berücksichtigung bei
der Erstellung des zur Beschlussfassung vorliegenden B- Plan-Entwurfes.
Drei weitere
Gutachten/ Untersuchungen wurden beauftragt:
Gefährdungsabschätzung/
Altlastenuntersuchung
Für die Fläche des Geltungsbereiches der 2.
Änderung (Teil der gelisteten Altlastenverdachtsfläche mit der Kurzbezeichnung
„Automobilwerke Eisenach GmbH (AWE) Stammwerk, Rennbahn 8“ unter der THALIS-
Nr. 08286 [THALIS: Thüringer Altlasteninformationssystem]) lag bzgl. der
Beurteilung einer Altlastenrelevanz für die geplanten Nutzungsausweisungen kein
geeignetes Material vor.
Aus diesem Grund bestand die Forderung der
Beauftragung einer umfangreichen Gefährdungsabschätzung/ Altlastenuntersuchung
für Gebäude „O1“ und Freiflächen in Abstimmung mit zuständigen oberen
Bodenschutz- und Altlastenbehörde (Thür.
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 10.04.2019
[Festlegung zu Untersuchungstiefe bzgl. der zu untersuchenden Wirkpfade und
Parameter; Durchführung eines Grundwasser- Monitorings; Untersuchung der
Gebäudesubstanz O1). Im Ergebnis der Prüfung der vorgelegten Untersuchungsergebnisse
wurde durch das Landratsamt Wartburgkreis (seit 01.01.2022 zuständige untere
Behörde) die Möglichkeit zur Fortführung des 2. Planänderungsverfahrens ohne
das Erfordernis weiterer Untersuchungen für das Freigelände bescheinigt. Das
Plangebiet ist jedoch nicht „Altlasten frei“. In den Böden wurden gutachterlich
erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt, die bei Erd- und Tiefbauarbeiten sowie
der Entsorgung von Aushubmaterial eine fachgutachterliche Baubegleitung
erfordern. Vorgegebene Hinweise waren ins Planwerk aufzunehmen. Sensible
Nutzungen (z.B. Kinderspielflächen, gärtnerische Nutzungen, dauerhafte
Wohnnutzung) werden ausgeschlossen.
Es ist nicht auszuschließen, dass trotz der
erfolgten Untersuchungen schädliche Bodenveränderungen bei Erd- und Tiefbauarbeiten
vorgefunden werden. Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches wird als
„Altlastenfläche“ im Entwurf gekennzeichnet.
Nicht Gegenstand der bauplanerischen
Festsetzung ist der vorhandene Gebäudebestand „O 1“, der im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens einer gesonderten abfallrechtlichen Beurteilung und
Genehmigung bedarf.
Schalltechnisches Gutachten
Das Gutachten erbringt den Nachweis, dass in
Übernahme der bereits mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten
Lärmkontingente eine Ausweisung als eingeschränktes Gewerbegebiet möglich ist.
Die spätere Errichtung baulicher Vorhaben (auch die geplante Nachnutzung des
Gebäudebestandes) ist jedoch an die Nachweisführung der Einhaltung der
vorgegebenen „Lärmwerte“ gebunden. Bestandteil des Gutachtens war beispielhaft
die Prüfung der geplanten Nutzung des „O1“ als Anlage für sportliche und
kulturelle Zwecke. Allerdings ist die erforderliche Einhaltung der
festgesetzten Lärmkontingente für diese spezielle Nutzung an „projektbezogene“
Rahmenbedingungen gebunden. Durch das Gutachten wird ebenfalls die Frage möglicher Auswirkungen des
Verkehrslärmes (Straßen- und Schienenverkehr) infolge von Mehrbelastung
(Erhöhung der Verkehrsmengen) betrachtet.
Im Rahmen der Abwägung zum Entwurf bleibt der
Umgang mit ggf. passiven Lärmschutzmaßnahmen für bestehende Nutzungen (auf an
den Geltungsbereich angrenzenden Baufeldern im rechtskräftigen Bebauungsplan)
zu entscheiden.
Verkehrstechnische
Untersuchung
Die Untersuchung
diente zum einen der Bereitstellung von Grundlagendaten für das
schalltechnische Gutachten und betrachtete zum anderen die möglichen
Auswirkungen der geplanten geänderten Nutzungsausweisungen auf das vorhandene
Verkehrsnetz. Hierzu wurde beispielhaft die geplante Hallennutzung in 2
Prognosefällen (Planfall 1: Schul- und Vereinssport; Planfall 2. Turnierbetrieb
mit Zuschauern) zugrunde gelegt. Im Ergebnis wurde resümiert, dass für den
Turnierbetrieb ab einer bestimmten Nutzeranzahl ein veranstaltungsspezifisches Mobilitätskonzept
erforderlich ist. Das Verkehrsnetz würde sonst den Belastungen bei
Großveranstaltungen nicht Stand halten. Durch den Normalbetrieb (Schul- und
Vereinssport) wurde die Zunahme der Verkehrsmengen nicht entscheidend erhöht.
Die entscheidende
Aussage der Verkehrsuntersuchung wird im Zusammenhang mit der bevorstehenden
Öffnung der Hörselbrücke (betrachteter Prognosenullfall) getroffen: Unabhängig von den hinzutretenden
Verkehrsmengen (infolge 2. B- Plan-
Änderung) wird das Verkehrsnetz bereits durch die Verkehrsmengen nach
Brückenöffnung an den Knotenpunkten (Rennbahn) bedeutend verschlechtert. Die
Umsetzung von Maßnahmen (u.a. im beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan 2035)
ist zeitnah erforderlich.
Entwurf zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes
Der vorliegende
Entwurf beinhaltet u.a. einen detaillierten Nutzungskatalog unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Gutachten und Untersuchungen. Dabei galt es
Nutzungskonflikte mit den unverändert fortbestehenden Festsetzungen des
weiterhin rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12.1 zu vermeiden. Von besonderer
Schwierigkeit für den Planungsprozess ist die Situation, dass der
Geltungsbereich vollständig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der
Hörsel liegt und zudem eine Altlastenfläche darstellt. Umweltfachrecht ist ebenso in Bezug auf die schützenswerten Arten
zu beachten, deren Vorkommen belegt wurden. Entsprechende Festsetzungen und
Hinweise waren in den Entwurf aufzunehmen.
Die mit
Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes geforderten Festsetzungen
zur Regulierung des Einzelhandels und zum Ausschluss großflächigen
Einzelhandels infolge von Agglomeration wurden auf Grundlage der Fortschreibung
des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes der Stadt Eisenach 03/2022 getroffen.
Zur Beschlussfassung
durch den Stadtrat liegen folgende Bestandteile des Entwurfes vor:
· die
Planzeichnung mit Legende und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1).
· Die Begründung (Anlage 2) mit Umweltbericht
(Anlage 3) ist zu billigen.
Zu 2.) Auslegung des Entwurfes zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Neben dem Entwurf
ist durch den Stadtrat dessen Auslegung zur Durchführung der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung zu beschließen.
Die Unterlagen zum
Entwurf der 2. Änderung sollen zum Zwecke der Öffentlichkeits-beteiligung für
die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die
öffentliche Auslegung und die Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen
für das Verfahren vorliegen, sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu
machen.
Gleichzeitig soll
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 Abs. 2 BauGB i.
V. mit § 4 a Abs. 2 BauGB erfolgen. Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB werden die
Nachbargemeinden beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Auslegung des
Planmaterials sowie der umweltbezogenen Informationen (Gutachten,
Untersuchungen und Stellungnahmen) erfolgt im Internet (Homepage der Stadt
Eisenach) unter Bezug auf die gesetzlichen Regelungen des BauGB i.V.m.
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowie in Präsenz mit Terminvergabe.
Neben den folgenden
Gutachten, die bereits Bestandteil der öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung waren, erfolgt die Veröffentlichung
weiterer Gutachten und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:
·
Faunauntersuchung (Fledermausvorkommen/ Vögel/
sonstige Arten) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1,
Untersuchungsbericht 10/2017, Planungsbüro Dr. Weise, 99974 Mühlhausen,
(identisch mit der Anlage 1 zur Begründung zum Bebauungsplan / 2. Änderung
(Stand: Vorentwurf);
·
Schreiben über Recherchearbeiten zur
Altlastenbeurteilung des e.t.a. Sachverständigenbüro Reyer, 99097 Erfurt vom 28.10.2016;
·
Geplante Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes
Thüringen/ Gewässerlauf Hörsel (auszugsweises Kartenmaterial/ Übersichtsplan
Maßnahmekomplex III)
Folgende Gutachten
wurden – wie zuvor erwähnt- im Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung erstellt:
·
Untersuchungsbericht
„Nachnutzung einer Teilfläche des ehemaligen AWE- Geländes in Eisenach/ Los 1-
Gefährdungsabschätzung nach BBodSchG“, Projektnummer: EU-019-21, ERCOSPLAN Umwelt Consulting GmbH,
Erfurt, 24.09.2021;
·
Untersuchungsbericht
„Nachnutzung des Gebäudes O1 auf dem ehemaligen AWE- Gelände in Eisenach/
Bericht zu orientierenden Schadstoffuntersuchungen der Bausubstanz“,
Projektnummer: EU-019-21, ERCOSPLAN
Umwelt Consulting GmbH, Erfurt, 18.06.2021;
·
Verkehrsuntersuchung zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 12.1 „Automobilwerk Eisenach“, LK Argus Kassel GmbH,
Kassel, 10. Dezember 2021;
·
Schalltechnisches
Gutachten zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
12.1 „AWE- Stammwerk“, Gutachten-Nr.: 21422, Akustikbüro Göttingen, Göttingen,
28. März 2022;
Zu 3.) Ortsübliche Bekanntmachung: Auslegung des Entwurfes zur
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 2 BauGB.
Die amtliche Bekanntmachung
zur Auslegung des beschlossenen Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
zum Zwecke der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt im Amtsblatt
der Stadt Eisenach „Rathauskurier“ (geplant ist die Bekanntmachung zum
nächstmöglichen Erscheinungstermin des Amtsblattes am 13. Oktober 2022) sowie
auf der Internetseite der Stadt Eisenach.
Zu 4.) Billigung des Sichtungsberichtes zur
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Am 26.06.2018 wurde
durch den Stadtrat der Beschluss über den Vorentwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem.
§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Im Ergebnis gingen Anschreiben/
Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Eisenach ein, die als Sichtungsbericht
abgebildet und hinsichtlich einer Berücksichtigung von Anregungen im Entwurf
gewertet worden.
Dem Stadtrat wird
der beigefügte Sichtungsbericht (Anlagen 4 und 4a) über die eingegangenen Stellungnahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Kenntnis und
Billigung vorgelegt.
Ausblick
Nach der Beschlussfassung
über den förmlichen Entwurf zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §
3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) schließt sich das
förmliche Beteiligungsverfahren an.
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf
werden gesichtet und abgewogen.
Das Abwägungsprotokoll mit
dem Abwägungsergebnis wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sofern kein erneuter Entwurf
zu fertigen wäre, würde sich die Erstellung der Satzung mit entsprechender
Beschlussfassung durch den Stadtrat anschließen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes:
Planzeichnung und textliche
Festsetzungen
Anlage 2 – Begründung zum Entwurf (Teil I )
Anlage 3 – Umweltbericht (Teil II der Begründung)
Anlage 4 – Sichtungsbericht (frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)
Anlage 4a – Anlage zu Sichtungsbericht
Hinweis:
Die Anlagen 1- 4 können im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.