Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises für den Zeitraum 2022 - 2027
Vorlage
1030-StR/2022
Aktenzeichen
51.1.20.NVP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den gemeinsamen Nahverkehrsplan „Wartburgregion 2022 – 27“ der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises für die Jahre 2022 bis 2027 in der als Anlage beigefügten Fassung.


II. Begründung:

Gemäß § 5 ThürÖPNVG sind die Nahverkehrspläne (NVP) der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises für den Zeitraum von 2022 bis 2027 bedarfsgerecht fortzuschreiben.

Die Große Kreisstadt Eisenach und der Wartburgkreis betreiben den ÖPNV auch weiterhin über das Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR gemeinsam.

 

Im Vergleich zum vorhergehenden Nahverkehrsplan 2017 bis 2022 obliegt die Federführung bei der Aufstellung des aktuellen NVP dem Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR. Die VUW ist aus der Fusion der kommunalen Personennahverkehrsgesellschaft Eisenach GmbH (KGV) und der Personennahverkehrsgesellschaft Bad Salzungen GmbH (PNG) im Jahr 2017 entstanden.

Als Träger der gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts wurden die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis in die Erstellung des NVP 2022 – 27 einbezogen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises, die Städte und Gemeinden im Wartburgkreis, der Fahrgastbeirat, die benachbarten Aufgabenträger, die Thüringer Nahverkehrsservicegesellschaft und alle weiteren interessierten Institutionen wurden über ein Anhörungsverfahren bereits im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplanes in die Planung einbezogen.

Während des Beteiligungszeitraumes sind mehr als 30 Stellungnahmen mit Hinweisen, Forderungen und Vorschlägen eingegangen. Diese wurden überprüft, abgewogen und hatten somit entsprechenden Einfluss auf den nun vorliegenden Plan. Die meisten Anregungen bezogen sich auf die Fahrplangestaltung. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der NVP eine Rahmenplanung ist, deren Regelungen im Rahmen der jährlich laufenden Fahrplan- und Tarifgestaltung umgesetzt werden. Anregungen zu Planungsleistungen innerhalb der Rahmenregelungen des NVP werden soweit möglich in den Jahresplanungen berücksichtigt.

 

Der vorliegende Nahverkehrsplan erfüllt damit die Anforderungen des ThürÖPNVG, ist vollumfänglich mit den Bürgerinnen und Bürgern, dem Wartburgkreis sowie angrenzenden Landkreisen abgestimmt und somit wesentliches Instrument für weitere verkehrspolitische und verkehrsplanerische Zielkonzeptionen für die nächsten 5 Jahre.

Der Nahverkehrsplan „Wartburgregion 2022-27“ gibt damit den Regelungsrahmen der kommenden 5 Jahre vor und ist ab dem Jahr 2028 erneut fortzuschreiben.

 

Der ÖPNV nimmt als Komponente im kommunalen Klimaschutz der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises einen wichtigen Platz bei der nachhaltigen Reduzierung klimaschädlicher Emissionen ein. Er ist daher weiter auf hohem Niveau zu verstetigen und muss zukunftsorientiert entwickelt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Nahverkehrsplan Wartburgregion 2022-27 (inkl. aller Anlagen)

Anlage 2 – Abwägungstabelle Nahverkehrsplan Wartburgregion 2022-27

 

Hinweise:

 

Die Anlage 1 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.

 

Die Anlage 2 ist ein nichtöffentliches Dokument und vertraulich zu behandeln.