II. Fragestellung
Ist inzwischen ein
Bauantrag eingegangen bzw. eine Baugenehmigung erteilt worden?
1.
Wer finanziert die Baumaßnahmen?
2.
Wie genau kann das Fehlen einer Baugenehmigung nach
Abschluss der Maßnahme geheilt werden?
3.
Wer haftet bis zur Baugenehmigung für Unfälle
(bspw. der Skateboardfahrer) auf oder an der Brunnenbühne
(Verkehrssicherungspflicht)?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Maßnahme wurde ohne finanzielle Beteiligung der Stadt durchgeführt.
Zu 2.
Nach § 17 (1) der Geschäftsordnung des Stadtrates müssen Anfragen sich auf eigene Angelegenheiten der Stadt Eisenach beziehen. Ihre Anfrage betrifft den übertragenen Wirkungskreis, eine Beantwortung ist daher leider nicht möglich.
Zu 3.
Es soll eine Vereinbarung zur Übernahme der Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht zwischen der Stadt und dem Theater abgeschlossen werden.