Betreff
Änderung des Beschlusses - Verlegung Bushaltestelle Rückseite Gebäude Markt 22/Alexanderstraße (Vorl-Nr. 0966-AT/2022)
hier: Beantragung von Fördermitteln und Erweiterung der Baumaßnahme
Vorlage
1203-StR/2023
Aktenzeichen
01-2023-FD54
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Beantragung der Fördermittel für die Verlegung der Bushaltestelle Alexanderstraße über die Städtebauförderung (Förderquote 80 %) für 2024 und die Erweiterung der Baumaßnahme auf den Ausbau der Alexanderstraße zwischen Wydenbrugkstraße und Marktgasse.


II. Begründung

 

Gemäß Stadtratsbeschluss StR/0532/2022 soll die Bushaltestelle verlegt und barrierefrei ausgebaut werden.

Das Bauvorhaben ist nach der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen (RL-KVI) förderfähig.

Die Förderquote betrug bis Ende 2022 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Seit Anfang 2023 beträgt diese nur noch 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Es wurde eine Vorplanung erstellt, die den Ausbau der Bushaltestelle einschl. der Alexanderstraße im Haltestellenbereich umfasst.

Die Gesamtkosten der barrierefreien Bushaltestelle einschl. Ausstattung (Fahrgastunterstand, Infotafel, Papierkorb, Bänke) und Planung belaufen sich auf 296 T€.

Bei Gesamtkosten von 296 T€ betragen die zuwendungsfähigen Kosten 267 T€, die Fördermittel 200 T€ und der Eigenanteil 96 T€.

Eine Anmeldung zur Förderung müsste bis Ende März 2023 erfolgen.

 

Bei der Förderung über die Städtebauförderung kann eine Förderung von 80 % erreicht werden. Allerdings ist die Antragstellung für 2023 ohne dieses Projekt bereits erfolgt, so dass eine Beantragung erst für 2024 möglich ist. Bei Mittelverfügbarkeit kann eine Planung bis

Lph 3 Entwurf in 2023 erfolgen. Der Bau könnte 2024 erfolgen.

Bei Gesamtkosten von 296 T€ betragen die zuwendungsfähigen Kosten 267 T€, die Fördermittel 214 T€ und der Eigenanteil 82 T€.

Es macht Sinn, bei der Umverlegung der Bushaltestelle Alexanderstraße den Ausbau der Alexanderstraße von der Wydenbrugkstraße bis zur Marktgasse mit einzubeziehen, um einen durchgängigen Straßenabschnitt erneuert zu haben (Förderung 80 %).

Für die restlichen 160 m bis zur Wydenbrugkstraße fallen grob geschätzt 600 T€ Baukosten + 100 T€ Planungskosten = 700 T€ Gesamtkosten an. Das bedeutet ca. 560 T€ Fördermittel und ca. 140 T€ Eigenanteil. Gesamtbaumaßnahme ca. 996 T€, Fördermittel ca. 760 T€, ca. 236 T€ Eigenmittel.

 


Anlagenverzeichnis