Betreff
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im Haushalt 2023
Vorlage
1270-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2023 gemäß der durch den Stadtrat der Stadt Eisenach beschlossenen Haushaltssatzung im Jahr 2023 in maximaler Höhe von 17.600,00 Euro.

Entsprechend der Anzahl an Kindern und Jugendlichen in den Ortsteilen verteilt sich die Gesamtsumme:

 

Ortsteil Berteroda: 211,00 €

Ortsteil Hötzelsroda: 5.364,00 €

Ortsteil Madelungen: 1.386,00

Ortsteil Neuenhof/ Hörschel: 2.170,00

Ortsteil Neukirchen: 1.567,00

Ortsteil Stockhausen: 1.748,00 €

Ortsteil Stregda: 4.581,00 €

Ortsteil Wartha-Göringen: 573,00 €.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragt die Stabsstelle Soziale Stadt für die verwaltungsmäßige Umsetzung der Finanzierung auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“.

 


II. Begründung:

 

Mit Beschluss vom 14.07.2020 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen beschlossen (Beschluss-Nr.: StR/0180/2020).

 

Um bedarfsgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten, zielt die Förderung der o. g. Richtlinie darauf, das örtliche Engagement und die ehrenamtlichen Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen zu fördern und zu unterstützen. Die örtlichen politischen Gremien, Initiativen, Vereine oder Einrichtungen tragen einen wesentlichen Anteil dazu bei, dass Kinder- und Jugendarbeit vor Ort ermöglicht wird. Kinder und Jugendliche sind in ihrer Mobilität eingeschränkt und abhängig von den Fahrangeboten ihrer Familienangehörigen sowie des ÖPNV. Die Teilhabe an städtischen Freizeit- und außerschulischen Bildungsangeboten in der (Kern)stadt ist nur begrenzt möglich. Die Angebote für Kinder und Jugendliche wurden deshalb bedarfsorientiert in den Ortsteilen verteilt.

Die Höhe der Mittelzuweisung an die Ortsteile im Jahr 2023 wurde gleichberechtigt auf der Grundlage der Einwohnerstatistik der Stadt Eisenach ermittelt. Als Grundlage für die vorgeschlagene Förderhöhe diente eine Pro-Kopf-Pauschale von 30,14 €[1]. Die im Haushalt 2023 beantragten und bewilligten Mittel in Höhe von 17.600,00 € wurden durch die Anzahl der 7- bis unter 18-Jährigen (584) dividiert und entsprechend auf die einzelnen Ortsteile verteilt.

Jeder Ortsteil hat die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Der Ortsteil Stedtfeld wird ab dem Haushaltsjahr 2024 in der Richtlinie mitberücksichtigt.

In der Anlage ist die Verteilung der Kinder- und Jugendlichen auf die einzelnen Ortsteile aufgeschlüsselt, um die berechnete Höhe der Fördersumme entsprechend pro Ortsteil nachzuvollziehen.

 

Die Mittelverwendung im Ortsteil bzw. Weitergabe an Vereine zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes erfolgt im Benehmen und auf Empfehlung der jeweiligen Ortsteilräte.

Nicht verwendete Mittel sind nicht auf das Haushaltsjahr 2024 übertragbar und müssen an die Stadtverwaltung zurückgezahlt werden. Im Ausnahmefall und bei genügend Zeitvorlauf können nicht in Anspruch genommene Fördermittel der anderen Ortsteile zur Verfügung gestellt werden. Eine Abstimmung der Ortsteilbürgermeister*innen zu Maßnahmen, die in gemeinsamer Kooperation durchgeführt werden, ist möglich.  

Die Verwendung der Mittel ist bis spätestens 28.02.2024 durch einen einfachen Verwendungsnachweis (Liste und kurzer Sachbericht) bei der Jugendkoordination der Stabsstelle Soziale Stadt nachzuweisen. Eine Doppelförderung durch die Stadt Eisenach ist ausgeschlossen.

 

Aus förderrechtlichen Gründen kann die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für die beantragten Maßnahmen mit Beschlussdatum bzw. Eingang der jeweiligen Anträge ausgesprochen werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet keinen Rechtsanspruch auf die beantragte Höhe der Förderung.

Näheres über das Verfahren regelt die am 14.07.2020 vom Stadtrat beschlossene „Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“, (Beschluss-Nr.: StR/0180/2020), die für das HHJ 2024 überarbeitet werden soll.

 

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sind in der Haushaltsstelle 46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.600 € beantragt und bewilligt.



[1] Die Berechnung dieser Pauschale erfolgte anhand der Anzahl der 7- bis unter 18- Jährigen (Gesamt: 584 Personen), die am 31.12.2022 im jeweiligen Ortsteil lebten (siehe Richtlinie 5.2).


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 –          Übersicht zur geplanten Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den                                          Ortsteilen im Jahr 2023