I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den
Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2023 gemäß der durch den Stadtrat der
Stadt Eisenach beschlossenen Haushaltssatzung im Jahr 2023 in maximaler Höhe
von 17.600,00 Euro.
Entsprechend der Anzahl an Kindern und Jugendlichen
in den Ortsteilen verteilt sich die Gesamtsumme:
Ortsteil Berteroda: 211,00 €
Ortsteil Hötzelsroda: 5.364,00 €
Ortsteil Madelungen: 1.386,00 €
Ortsteil Neuenhof/ Hörschel: 2.170,00 €
Ortsteil Neukirchen: 1.567,00 €
Ortsteil Stockhausen: 1.748,00 €
Ortsteil Stregda: 4.581,00 €
Ortsteil Wartha-Göringen: 573,00 €.
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beauftragt die Stabsstelle Soziale Stadt für die
verwaltungsmäßige Umsetzung der Finanzierung auf der Grundlage der „Richtlinie
zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“.
II.
Begründung:
Mit Beschluss vom
14.07.2020 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Richtlinie zur Förderung der
Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen beschlossen (Beschluss-Nr.:
StR/0180/2020).
Um bedarfsgerechte
Angebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten, zielt die Förderung der o. g.
Richtlinie darauf, das örtliche Engagement und die ehrenamtlichen Strukturen
der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen zu
fördern und zu unterstützen. Die örtlichen politischen Gremien, Initiativen,
Vereine oder Einrichtungen tragen einen wesentlichen Anteil dazu bei, dass
Kinder- und Jugendarbeit vor Ort ermöglicht wird. Kinder und Jugendliche sind
in ihrer Mobilität eingeschränkt und abhängig von den Fahrangeboten ihrer
Familienangehörigen sowie des ÖPNV. Die Teilhabe an städtischen Freizeit- und
außerschulischen Bildungsangeboten in der (Kern)stadt ist nur begrenzt möglich.
Die Angebote für Kinder und Jugendliche wurden deshalb bedarfsorientiert in den
Ortsteilen verteilt.
Die Höhe der
Mittelzuweisung an die Ortsteile im Jahr 2023 wurde gleichberechtigt auf der
Grundlage der Einwohnerstatistik der Stadt Eisenach ermittelt. Als Grundlage
für die vorgeschlagene Förderhöhe diente eine Pro-Kopf-Pauschale von 30,14 €[1].
Die im Haushalt 2023 beantragten und bewilligten Mittel in Höhe von 17.600,00 €
wurden durch die Anzahl der 7- bis unter 18-Jährigen (584) dividiert und
entsprechend auf die einzelnen Ortsteile verteilt.
Jeder Ortsteil hat die
Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Der Ortsteil Stedtfeld wird ab dem
Haushaltsjahr 2024 in der Richtlinie mitberücksichtigt.
In der Anlage ist die
Verteilung der Kinder- und Jugendlichen auf die einzelnen Ortsteile
aufgeschlüsselt, um die berechnete Höhe der Fördersumme entsprechend pro
Ortsteil nachzuvollziehen.
Die Mittelverwendung
im Ortsteil bzw. Weitergabe an Vereine zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit
sowie Jugendverbandsarbeit und Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes
erfolgt im Benehmen und auf Empfehlung der jeweiligen Ortsteilräte.
Nicht verwendete
Mittel sind nicht auf das Haushaltsjahr 2024 übertragbar und müssen an die
Stadtverwaltung zurückgezahlt werden. Im Ausnahmefall und bei genügend
Zeitvorlauf können nicht in Anspruch genommene Fördermittel der anderen
Ortsteile zur Verfügung gestellt werden. Eine Abstimmung der
Ortsteilbürgermeister*innen zu Maßnahmen, die in gemeinsamer Kooperation
durchgeführt werden, ist möglich.
Die Verwendung der
Mittel ist bis spätestens 28.02.2024 durch einen einfachen Verwendungsnachweis
(Liste und kurzer Sachbericht) bei der Jugendkoordination der Stabsstelle
Soziale Stadt nachzuweisen. Eine Doppelförderung durch die Stadt Eisenach ist
ausgeschlossen.
Aus förderrechtlichen
Gründen kann die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für die beantragten
Maßnahmen mit Beschlussdatum bzw. Eingang der jeweiligen Anträge ausgesprochen
werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet keinen
Rechtsanspruch auf die beantragte Höhe der Förderung.
Näheres über das
Verfahren regelt die am 14.07.2020 vom Stadtrat beschlossene „Richtlinie zur
Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“,
(Beschluss-Nr.: StR/0180/2020), die für das HHJ 2024 überarbeitet werden soll.
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sind in der Haushaltsstelle 46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile) 17.600 € beantragt und bewilligt.
[1] Die Berechnung dieser Pauschale erfolgte anhand der Anzahl der 7- bis unter 18- Jährigen (Gesamt: 584 Personen), die am 31.12.2022 im jeweiligen Ortsteil lebten (siehe Richtlinie 5.2).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Übersicht zur geplanten Förderung von
Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen im Jahr 2023