Betreff
Zuschüsse der Stadt Eisenach an kulturelle Vereine/Initiativen für das Jahr 2023
Vorlage
1274-KSBS/2023
Art
Beschlussvorlage KSBS

I. Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport beschließt:

Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine und Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2023 entsprechend der Anlage 1, vorbehaltlich des Eintretens der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2023.


II. Begründung

 

Für das Jahr 2023 lagen dem Kulturamt 21 Projektanträge von Vereinen, Einrichtungen und Privatpersonen vor, die Anträge wurden fristgerecht eingereicht.

 

Gemäß Kulturförderrichtlinie können maximal 50% der Gesamtausgaben gefördert werden, mit Begrenzung auf max. 3.000,00 € pro Antrag.

 

Das Antragsvolumen auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie belief sich auf 44.038,00 €.

Die Haushaltsstelle sieht nur ein Volumen von 30.000,00 € vor. Deshalb ist auf Beschluss des Kulturbeirats eine Quotierung angewendet worden.

 

Die vorgeschlagene Gesamtförderung beträgt nun 30.000,00 €.

 

Der Kulturbeirat hat in seiner Sitzung am 2.3.2023 die Anträge beraten und empfiehlt einstimmig deren Annahme.

 

Eine Übersicht der Anträge finden Sie in der Anlage.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 – Liste Förderanträge/Zuschüsse 2023 entsprechend der Kulturförderrichtlinie