I.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Kultur, Soziales, Bildung und Sport beschließt:
Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine und Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2023 entsprechend der Anlage 1, vorbehaltlich des Eintretens der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2023.
II. Begründung
Für das Jahr 2023 lagen dem Kulturamt 21 Projektanträge von Vereinen, Einrichtungen und Privatpersonen vor, die Anträge wurden fristgerecht eingereicht.
Gemäß
Kulturförderrichtlinie können maximal 50% der Gesamtausgaben gefördert werden,
mit Begrenzung auf max. 3.000,00 € pro Antrag.
Das Antragsvolumen
auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie belief sich auf 44.038,00 €.
Die Haushaltsstelle
sieht nur ein Volumen von 30.000,00 € vor. Deshalb ist auf Beschluss des
Kulturbeirats eine Quotierung angewendet worden.
Die vorgeschlagene
Gesamtförderung beträgt nun 30.000,00 €.
Der Kulturbeirat hat
in seiner Sitzung am 2.3.2023 die Anträge beraten und empfiehlt einstimmig
deren Annahme.
Eine Übersicht der
Anträge finden Sie in der Anlage.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Liste Förderanträge/Zuschüsse 2023 entsprechend der Kulturförderrichtlinie