Betreff
Aufnahme einer befristeten Stelle "Klimaschutzmanagement" in den Stellenplan
Vorlage
1283-StR/2023
Aktenzeichen
51.1.23
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

im Fachdienst 51 Stadtentwicklung eine zusätzliche Stelle für eine*n Sachbearbeiter*in Klimaschutzmanagement befristet für die Dauer von 3 Jahren (Projektzeitraum) im Stellenplan aufzunehmen.


II. Begründung:

 

Die Stadt Eisenach hat vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels unter Beteiligung von Expert*innen, Multiplikator*innen und der breiten Öffentlichkeit von März 2021 bis April 2022 ein "Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Eisenach" erarbeitet. Dieses Integrierte Klimaschutzkonzept wurde vom Eisenacher Stadtrat am 04. Juli 2022 mehrheitlich beschlossen.

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept liegt der Stadt Eisenach nun eine strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für künftige Klimaschutzaktivitäten auf kommunaler Ebene vor.

Insgesamt wurden 57 Maßnahmen ausgearbeitet, davon sind 15 Basismaßnahmen, 15 Sofortmaßnahmen, 16 Leitprojekte und 11 Perspektivmaßnahmen. Basierend auf dem Klimaschutzkonzept sollen die erarbeiteten Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.

 

Auf Grund der Anzahl, der vielfältigen und teils sehr anspruchsvollen Aufgaben des künftigen Klimamanagements sowie der Notwendigkeit schnell ins Handeln zu kommen, bedarf die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes mindestens zweier Personalstellen.  Eine zeitlich befristete Stelle soll zusätzlich zu der vorhandenen Stelle im Stellenplan aufgenommen werden.

 

Abgrenzung der beiden Personalstellen

Aufgaben der zeitlich befristeten Personalstelle:

Die zeitlich befristete Projektstelle soll hauptsächlich temporäre Maßnahmen bzw. Maßnahmen, die innerhalb des dreijährigen Förderzeitraums umsetzbar sind durchführen / begleiten, z. B.:

 

·         K.4 Sanierungsfahrpläne für kommunale Liegenschaften

·         K.5 Energiespar-Contracting-Modelle für kommunale Liegenschaften

·         K.7 Stärkung und Erweiterung des kommunalen Energiemanagements

·         A.1 Klimawirkungsanalyse

·         A.8 Waldnutzungskonzept

·         E.3 Solarfahrplan für kommunale Flächen

·         E.5 Strombilanzkreismodell für städtische Liegenschaften (Einführung)

Darüber hinaus soll sie bei den permanenten Aufgaben wie der Öffentlichkeitsarbeit unterstützend tätig sein, z. B.:

 

·         B.6 Wiederbelebung "Runder Tisch Klimaschutz"

·         Ü.3 Veranstaltungsformate und Aktionen zur Stärkung der Wahrnehmung der Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Öffentlichkeit


Aufgaben der verstetigten Personalstelle:

Die verstetigte / unbefristete Personalstelle soll sich vor allem mit den langfristigen Maßnahmen / Aufgaben des Klimaschutzmanagements beschäftigen sowie mit der strategischen Planung, z. B.:

 

·         E.2 kommunales Wärmekonzept (+ Umsetzung)

·         M.4 Verbesserung der Abstellsituation für Fahrräder

·         M.5 Attraktivierung und Stärkung Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV

·         H.4 Umsetzung der Quartierskonzepte für klimafreundliche und klimaangepasste Quartiere und Ortsteile

·         W.3 Pilotprojekt klima-schonendes und klimaangepasstes Gewerbegebiet

·         Akteursvernetzung und Ansprache

·         Monitoring und Controlling

 

Förderung

Für beide Personalstellen wurden Förderungen beantragt.

Für die verstetigte Personalstelle wurde eine Landesförderung beantragt und bewilligt. Die Förderquote liegt bei 60 % für die anfallenden Personalkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren.

 

Zur Finanzierung der zusätzlichen befristeten Personalstelle wurden im August 2022 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung beim Bund und Land gestellt:

 

·         Bund: Förderprogramm Kommunalrichtlinie, beantragte Förderquote 60 %

·         Land: Förderprogramm Klima Invest, beantragte Förderquote 40 %

 

Somit kann für die befristete Personalstelle eine Förderquote von bis zu 100 % erreicht werden.

 

Der Fördermittelantrag bei dem Bundesprogramm Kommunalrichtlinie ist derzeit in Bearbeitung, ein Zuwendungsbescheid steht noch aus.

 

Für die Landesmittel im Rahmen von Klima Invest liegt seit April ein Zuwendungsbescheid vor. Aufgrund der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln vom Fördermittelgeber erfolgte jedoch abweichend vom Antrag vorläufig nur eine Bewilligung bis zum 31.05.2025. Bei Vorliegen der haushalterischen Voraussetzungen wird jedoch vom Fördermittelgeber beabsichtigt, den Bewilligungszeitraum entsprechend dem Antrag zu verlängern und somit eine Förderung der Personalkosten für volle 3 Jahre zu ermöglichen.

 

Entsprechend der Projektanmeldung und des erwarteten Zuwendungsbescheides erfolgen die Ausgaben in den Haushaltsstellen 12100.414100, 12100.434000 und 12100.444000. Die Deckung der Ausgaben erfolgt in den Haushaltsstellen 12100.170000 „Zuweisung vom Bund (Klimamanagement)“ und 12100.171100 „Zuweisung vom Land (Klimamanagement)“.