Betreff
Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion gGmbH (GFG)
hier: Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit der GKE
Vorlage
1288-StR/2023
Aktenzeichen
14.1 / 8114 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat stimmt der Verlängerung des Erbbauvertrages zwischen der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion mbH (GFG) und der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) um 50 Jahre (bis zum 31.03.2102) zu.

Alle weiteren Paragrafen der bestehenden Erbbaurechtsverträge bleiben unberührt.


II. Begründung:

 

Bei der Gründung des St. Georg Klinikums Eisenach im Jahr 2002 wurde zwischen der Wartburg-Klinikum Eisenach GmbH und der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) ein Pachtvertrag über die Grundstücke in der Mühlhäuser Straße geschlossen.

 

Rechtsnachfolger der Wartburg-Klinikum Eisenach GmbH ist die Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion mbH (GFG).

 

Weiter wurde ein Pachtvertrag zwischen der Christliches Krankenhaus Eisenach gGmbH (CKE) und der GKE über die Grundstücke in der Schillerstraße und der Goethestraße geschlossen.

 

Diese Pachtverträge wurden mit dem Ablaufdatum 31.03.2052 geschlossen. Im Jahr 2017 wurden die Pachtverträge in Erbbaurechtsverträge umgewandelt. Bei der Umwandlung sind die Ablaufdaten 31.03.2052 beibehalten worden.

 

Im Rahmen der Finanzierungsgespräche zur Realisierung des Ärztehauses am St. Georg Klinikum Eisenach wurde deutlich, dass gemäß § 20 Erbbaurechtsgesetz alle Darlehen mindestens 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechts getilgt sein müssen.

 

Aufgrund der nun anstehenden langfristigen Finanzierung des Neubaus von ca. 30 Jahren ist es gemäß § 20 Erbbaurechtsgesetz zwingend notwendig, die Erbbaurechtsverträge des St. Georg Klinikums mit der GFG sowie dem CKE langfristig zu verlängern.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat des St. Georg Klinikums am 20.02.2023 bereits

folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Verlängerung der Erbbaurechtsverträge zwischen dem GKE und der GFG bzw. dem CKE um 50 Jahre (bis zum 31.03.2102) zuzustimmen und der Geschäftsführung das Mandat zu erteilen, die notwendigen Schritte zur Verlängerung der Laufzeit umzusetzen.“

 

Die Gesellschafterversammlung der GKE führte mit gleichlautendem Beschlusstext ein Umlaufbeschlussverfahren durch, in welchem die Oberbürgermeisterin am 18.04.2023 ihre Zustimmung erteilte.

 

Die Gremien der GFG werden am 22.06.2023 über die Verlängerung des Erbbaupachtvertrages mit der GKE entscheiden.