hier: Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit der GKE
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat stimmt der Verlängerung des Erbbauvertrages zwischen der
Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der
Wartburgregion mbH (GFG) und der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) um 50
Jahre (bis zum 31.03.2102) zu.
Alle weiteren Paragrafen der bestehenden Erbbaurechtsverträge bleiben unberührt.
II.
Begründung:
Bei der
Gründung des St. Georg Klinikums Eisenach im Jahr 2002 wurde zwischen der Wartburg-Klinikum
Eisenach GmbH und der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) ein Pachtvertrag
über die Grundstücke in der Mühlhäuser Straße geschlossen.
Rechtsnachfolger
der Wartburg-Klinikum Eisenach GmbH ist die Gesellschaft zur Förderung des
Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion mbH (GFG).
Weiter wurde
ein Pachtvertrag zwischen der Christliches Krankenhaus Eisenach gGmbH (CKE) und
der GKE über die Grundstücke in der Schillerstraße und der Goethestraße
geschlossen.
Diese
Pachtverträge wurden mit dem Ablaufdatum 31.03.2052 geschlossen. Im Jahr 2017
wurden die Pachtverträge in Erbbaurechtsverträge umgewandelt. Bei der
Umwandlung sind die Ablaufdaten 31.03.2052 beibehalten worden.
Im Rahmen
der Finanzierungsgespräche zur Realisierung des Ärztehauses am St. Georg
Klinikum Eisenach wurde deutlich, dass gemäß § 20 Erbbaurechtsgesetz alle
Darlehen mindestens 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechts getilgt sein müssen.
Aufgrund der
nun anstehenden langfristigen Finanzierung des Neubaus von ca. 30 Jahren ist es
gemäß § 20 Erbbaurechtsgesetz zwingend notwendig, die Erbbaurechtsverträge des
St. Georg Klinikums mit der GFG sowie dem CKE langfristig zu verlängern.
Vor diesem
Hintergrund hat der Aufsichtsrat des St. Georg Klinikums am 20.02.2023 bereits
folgenden
Beschluss gefasst:
„Der
Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Verlängerung der
Erbbaurechtsverträge zwischen dem GKE und der GFG bzw. dem CKE um 50 Jahre (bis
zum 31.03.2102) zuzustimmen und der Geschäftsführung das Mandat zu erteilen,
die notwendigen Schritte zur Verlängerung der Laufzeit umzusetzen.“
Die Gesellschafterversammlung der GKE führte
mit gleichlautendem Beschlusstext ein Umlaufbeschlussverfahren durch, in
welchem die Oberbürgermeisterin am 18.04.2023 ihre Zustimmung erteilte.
Die Gremien der GFG werden am 22.06.2023 über die Verlängerung des Erbbaupachtvertrages mit der GKE entscheiden.