I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
den Beitritt der
Stadt Eisenach zum Flächen- und Maßnahmenpool des Wartburgkreises hinsichtlich
der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für durch Bauvorhaben begründete
Eingriffe in die Natur und Landschaft.
II.
Begründung:
Eingriffe im
naturschutzfachlichen Sinne, so hat es der Gesetzgeber definiert, sind Veränderungen
an Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder aber Veränderungen des mit der
belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Naturhaushalt oder Landschaftsbild
erheblich beeinträchtigen können.
Grundsätzlich sind
Eingriffe, insbesondere die den Außenbereich betreffenden,
genehmigungspflichtig und bedürfen einer Kompensation in Form von Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen. Die Genehmigungen von Eingriffen erteilen die unteren
Naturschutzbehörden (nachfolgend kurz uNB genannt) der Landkreise, in der Regel
in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden (z.B. Baugenehmigung,
BImSch-Genehmigung). In den Genehmigungen werden Maßnahmen zur Kompensation
festgelegt, die bei herkömmlichen Verfahren vom Eingriffsverursacher selbst
umzusetzen und dauerhaft zu pflegen sind. Bei Nutzung des Flächenpools
übernimmt der Poolmanager (Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF)
Thüringen) die Umsetzung und insbesondere auch die dauerhafte Pflege. Der
Eingriffsverursacher zahlt die in der Genehmigung festgelegten Kosten an den
Poolmanager und tritt damit seine Ausgleichsverpflichtung an diesen ab.
Bei dem gesamten
Prozess ist das oberste Prinzip die Freiwilligkeit, d.h. der Eingriffsverursacher
kann entweder Maßnahmen über den Flächenpool umsetzen lassen oder sich selbst
um Durchführung und dauerhafte Pflege von Ausgleichsmaßnahmen kümmern. Ebenso
kann auch die Kommune festlegen, ob Ausgleichsmaßnahmen über den Flächenpool
genutzt werden oder ob der Ausgleich über eigene Maßnahmen erfolgen soll. Auch
in der gesetzlichen Eingriffsregelung wird die Verwendung von Flächenpools,
aufgrund der unübersehbaren Vorteile (Umsetzung größerer Maßnahmen mit höherem
Wert, dauerhafte Pflege gewährleistet usw.) favorisiert.
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind in Absprache mit der uNB auch vorgezogen möglich, d. h.,
sie können vor der Genehmigung des Eingriffs umgesetzt oder die in einem
Flächenpool vorgehaltenen gleichwertigen Maßnahmen zur Kompensation herangezogen
werden. Ebenso können auch Ausgleichsmaßnahmen gesammelt werden, um so größere
Vorhaben umzusetzen. Voraussetzung dafür ist stets das Vorhandensein eines
solchen Flächenpools.
Am 11.09.2013 wurde
der Flächenpool von Gemeinden des Wartburgkreises, dem Landkreis sowie
verschiedenen Behörden Thüringens mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung
gegründet. Davor erfolgte mit Hilfe des Förderprogramms LEADER von der
»Regionalen Arbeitsgruppe LEADER Wartburgregion e. V.« in Zusammenarbeit mit der
uNB und dem Poolmanager der Aufbau des Flächenpools.
Nach der im Jahre 2013 erfolgten Gründung des Flächenpools entschlossen sich weitere Gemeinden des Wartburgkreises diesem Flächenpool beizutreten.
Die beteiligten
Kommunen können nun eigene Entwicklungsflächen in den Flächenpool einbringen
und mit seiner Hilfe auch aufwendigere Naturschutzmaßnahmen, welche bisher im
Gemeindegebiet aufgrund der eher begrenzten Mittel nicht möglich waren,
umsetzen.
Die mit dem Beitritt
zum Flächenpool einhergehende Erweiterung des Suchraumes für Ersatzmaßnahmen
ermöglicht es im Beitrittsgebiet, insbesondere für Großvorhaben sinnvolle und
konsensfähige Maßnahmen in Übereinstimmung mit den naturschutzfachlichen
Zielsetzungen des Landes zu finden. Für diese Maßnahmen sollen gemäß der
Vereinbarung in der Regel keine hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen
dauerhaft der Nutzung entzogen werden.
Seit der Gründung wurden mehrere, auch aufwendigere, Maßnahmen umgesetzt und die Zahl der teilnehmenden Kommunen deutlich erhöht.
Mit dem Beschluss des Stadtrates zum Beitritt am Flächen- und Maßnahmenpool wird die Stadt Eisenach mit dessen Hilfe künftig auch Naturschutzmaßnahmen größeren Umfanges umsetzen können.
Anlagenverzeichnis:
Anlage –
Vereinbarung zum Flächen- und Maßnahmenpool der Wartburgregion