Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960001 - Äußere Erschließung Tor zur Stadt - in Höhe von 25.000 €
Vorlage
1298-HFA/2023
Aktenzeichen
66 11 07 24 a
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960001 (Äußere Erschließung „Tor zur Stadt“) in Höhe von 25.000 €.

Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen Einnahmen in der Haushaltsstelle 63000.347001 (Tor zur Stadt – Refinanzierung äußere Erschließung durch den Investor).

 


II. Begründung

 

Zur Durchführung der straßenbauseitigen Erschließung des Vorhabens „Tor zur Stadt“ wurde von der Stadt Eisenach mit Datum vom 21.02.2018 eine Vereinbarung mit dem Straßenbauamt Südwestthüringen (heute Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - TLBV) abgeschlossen – Vereinbarung Reg.-Nr. M-94/0865.

Diese Vereinbarung sieht nach Abschluss der Baumaßnahme die Zahlung einer Ablöse für die Unterhaltungsmehrkosten vor, die dem TLBV durch die zusätzlichen Verkehrsflächen im Zuge der B19 und die zusätzliche Markierung und Beschilderung entstehen.

So wurde die Bahnhofstraße durch den Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung Waldhausstraße flächenmäßig erweitert. Dieser Kreisverkehrsplatz wurde markiert und beschildert.

 

Die Ablöseberechnung des TLBV auf der Grundlage der geltenden Verordnung (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung-ABBV) liegt jetzt vor und wurde geprüft. Die Rechnung in Höhe von 166.700 € ist kurzfristig zu begleichen (Zahlung bis 02.06.2023).

 

Die Deckung der zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 25.000 € kann aus zusätzlichen Einnahmen in der Haushaltsstelle 63000.347001 erfolgen. Der Investor hat sich mit Vertrag vom 21.02.2018 zur 100 %igen Übernahme aller Kosten der Äußeren Erschließung „Tor zur Stadt“ verpflichtet, dieses gilt auch ausdrücklich für den Ablösebetrag.