I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die überplanmäßige
Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960035 – Ausbau Hörscheler Straße in
Neuenhof – in Höhe von 26.500,00 Euro.
Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 63000.983100 – Umlage TAVEE für innerörtliche Investitionen – in Höhe von 20.000,00 Euro sowie über die Haushaltsstelle 76060.960000 – Öffentliche Bushaltestellen – in Höhe von 6.500,00 Euro.
II. Begründung
Die Baumaßnahme, als
Gemeinschaftsmaßnahme mit dem TAVEE konnte letztes Jahr, Abnahme am 17.06.2022,
erfolgreich abgeschlossen werden. In die Bauzeit hinein fiel der Beginn des
russischen Angriffs auf die Ukraine und die damit verbundenen Preiserhöhungen
im Baugewerbe. Nach langen und zähen Verhandlungen mit der bauausführenden
Firma konnte ein Nachtrag verhandelt werden, worin die nichtabweisbaren Kosten
dargestellt sind. Zwischenzeitlich sind die Schlussrechnungen der Baufirma und
des Planungsbüros eingegangen und müssen beglichen werden. Für beide
Schlussrechnungen steht ein offener Zahlungsbetrag von 26.500,00 Euro im Raum.
Die Unabweisbarkeit der Mehrausgaben ist hierbei gegeben.
Die Deckung dieser Mehrausgaben soll zum einen über die Haushaltstelle 63000.983100, Umlage TAVEE für innerörtliche Investitionen, erfolgen. Hierzu wurde der TAVEE kontaktiert in welcher Höhe im Jahr 2023 hier noch Kosten kassenwirksam werden. Mit Datum vom 04.05.2023 wurde mitgeteilt, dass für die Maßnahme Hörscheler Straße in Neuenhof und Rennsteigstraße in Hörschel 210.000,00 Euro zu entrichten sind. Bei einem Haushaltsansatz von 230.000,00 Euro bleiben hier also 20.000,00 Euro zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe. Und zum anderen soll die Deckung aus der Haushaltsstelle 76060.960000, Öffentliche Bushaltestellen, in Höhe von 6.500,00 Euro erfolgen. In dieser Haushaltsstelle steht zwar die Schlussrechnung der Baufirma und des Ingenieurbüros bei der Maßnahme Bushaltestellen im Mariental noch aus, aber die Deckung kann auf Grund des Submissionsergebnisses und der zu erwartenden Höhe der ausstehenden Zahlungen erfolgen.