Betreff
Gründung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kommunale Verkehrsüberwachung Wartburgkreis“
Vorlage
1303-StR/2023
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Gründung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kommunale Verkehrsüberwachung Wartburgkreis“ auf der Basis des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags.

 


II. Begründung:

 

Die Stadt Eisenach, die Stadt Werra-Suhl-Tal, die Gemeinde Gerstungen und die Gemeinde Hörselberg-Hainich wollen im Bereich Verkehrsüberwachung künftig enger miteinander zusammenarbeiten. Um hier nachhaltige Lösungen zu finden und zu gestalten sind Sie deshalb übereingekommen, auf der Basis von § 4 ThürKGG eine Einfache Kommunale Arbeitsgemeinschaft zu gründen.

 

Verkehrsüberwachung dient keinem Selbstzweck. Die Überwachung des fließenden Verkehrs dient dem Schutz von Rechtsgütern von Verfassungsrang, insbesondere dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und bedeutender Sachwerte. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Erhaltung der öffentlichen Ordnung und flankiert die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.

 

Im Freistaat Thüringen wird die Aufgabe der Verkehrsüberwachung arbeitsteilig zwischen der staatlichen Ebene (Polizei) und der kommunalen Ebene (Ordnungsbehörden) wahrgenommen. Die Mitglieder der zu bildenden kommunalen Arbeitsgemeinschaft haben das gemeinsame Ziel, künftig einen größeren kommunalen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. Hierfür soll ein Zweckverband gegründet werden, dem seine Mitglieder die Aufgaben der Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben übertragen. Eine rechtssichere und technisch verlässliche Verkehrsüberwachung erfordert fachlich gut ausgebildetes Personal und eine Ausrüstung, die dem jeweils erreichten Stand der Technik entspricht. Die Beteiligten sind davon überzeugt, dass kommunale Gemeinschaftsarbeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung auf einem der berechtigten Erwartung der Bürger entsprechenden Niveau ermöglicht.

 

Der Arbeitsgemeinschaft können weitere kreisangehörige Städte und Gemeinden, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehen, beitreten.

 

Die für die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft anfallenden Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst. Eigenmittel für finanzwirksame Maßnahmen werden durch die Beteiligten zu gleichen Teilen aufgebracht. Je Haushaltsjahr und Beteiligter wird eine Obergrenze von 3.000,00 Euro vereinbart. Die KAG stellt sich die Aufgabe für Sachkosten, Gutachten und Beratungsleistungen Fördermittel entsprechend § 24 Abs. 2 ThürFAG zu akquirieren.

 

Die Gründung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft soll zu Beginn des III. Quartal 2023 erfolgen. Sie wird zunächst auf die Dauer von fünf Jahren gebildet.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Vertragsentwurf über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) „Kommunale Verkehrsüberwachung Wartburgkreis“