Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Bestand historischer Materialien im Bauhof
Vorlage
AF-0293/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche historischen Baumaterialien im Sinne der Vorbemerkung und darüber hinaus lagern auf dem Stadtbauhof und gibt es hierzu ein Register (Mengen, Qualität, Verwendungsart etc.)? Wenn Ja, kann dieses Register dem Stadtrat zur Verfügung gestellt werden?

2.       Wo wurden in den vergangenen drei Jahren historische Materialienwieder verwendet und wo sollen ggf. in 2023 solche wieder verwendet werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Auf dem Bauhof werden die verschiedensten „historischen“ Materialien eingelagert. Darunter befinden sich neben zahlreiche Sorten und Größen an Natursteinpflaster und Bordsteinen auch Sandsteine sowie Wartburg-Konglomerat. Unter dem Gesichtspunkt der Qualität werden ausschließlich Materialien eingelagert, welche auch für die Weiterverwendung geeignet erscheinen. Eine detaillierte Bestandsliste hierzu gibt es nicht und kann auch aufgrund der mangelnden technischen Voraussetzungen zur Mengenerfassung, wie beispielsweise eine Waage nicht geführt werden. Es wird eine Übersicht geführt, welches Material brutto angeliefert wird, diese lässt allerdings keine detaillierten Schlüsse über die netto-verwendbare Menge/Qualität zu. Für die Wiederverwendung sind die Mengen im Zuge der Planung zu prüfen.

 

zu 2.

In folgenden Fällen wurde Material wieder verwendet:

 

Mauern:

-          Stützwand am Nikolaitor (2023)

Pflaster:

-          Emilienstraße

-          Grimmelgasse

-          Kapellenstraße

-          Am Frauentor (2023)

-          Ehrensteig (2023)

Borde:

-          Emilienstraße

-          Barfüßerstraße (2023)

-          Elisabethstraße

-          Goethestraße

-          Waisenstraße

 

Welches Material verwendet wird, wird mit der unteren Denkmalschutzbehörde und der Stadtplanung abgestimmt. Bei Reparaturen wird, soweit möglich, hergestellt wie vorgefunden bzw. entsprechend ergänzt.

 

Der Bauhof führt schon immer auf Grundlage der Verkehrssicherungspflicht an den Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet sowie den Ortsteilen Erhaltungs- und Reparaturarbeiten aus, bei denen Kleinstmengen von „historischen Materialien“ aus dem Bestand genommen werden.