Betreff
Einwohneranfrage - Erstellung von Konzepten
Vorlage
EAF-0132/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

 

1.       Wie hoch insgesamt waren in den letzten 5 Jahren die Kosten für diverse Beratungsbüros, die mit der Erstellung unterschiedlicher Konzepte betraut wurden?

2.       Wie viele Mitarbeiter*innen von welchen Ämtern der Stadtverwaltung sind in die Erstellung diverser Konzepte eingebunden?

3.       Wie möchte die Stadtverwaltung sicherstellen, dass in den Konzepten festgelegten Handlungsempfehlungen auch zeitnah umgesetzt bzw. angewendet werden?

4.       Verschiedene Maßnahmenvorschläge bzw. Handlungsempfehlungen könnten m.E. in Stadtsatzungen integriert und somit geregelt werden. Wer ist in derartigen Fällen dafür verantwortlich, Stadtsatzungen ggf. anzupassen?

5.       Welche Konzepte plant die Stadtverwaltung, in der nächsten Zeit noch zu beauftragen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Gesamtkosten für Beratungsleistungen zur Erstellung von Konzepten belief sich in den letzten 5 Jahren auf rund 515.000,00 €. Etwa 286.500,00 € von diesen Kosten wurden durch Fördermittel gedeckt.

 

 

zu 2.

Einwohneranfragen sind nach § 5a Abs. 1 Satz 5 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach zulässig, wenn der Stadtrat für den Gegenstand der Anfrage zuständig ist. Bei der Frage handelt es sich um eine Angelegenheit, die in der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin liegt. Damit besteht hier keine Zuständigkeit des Stadtrates und eine Beantwortung im Rahmen der Einwohnerfragestunde kann daher nicht erfolgen.

 

 

zu 3.

Grundsätzlich werden in den Konzepten der Stadtverwaltung Ziele definiert und daraus Maßnahmen abgeleitet. Die Ziele lassen sich in strategische und operative Ziele untergliedern. Strategische Ziele sind langfristig angelegt. Die operativen Ziele sind kurz- bzw. mittelfristig angelegt und auf die strategischen Ziele abgestimmt. Die sich daraus ableitenden Maßnahmen sorgen bei ihrer Umsetzung für die Erreichung der übergeordneten Ziele.

Die erarbeiteten Konzepte mit den Maßnahmen werden durch den Stadtrat der Stadt Eisenach beschlossen. Der Umsetzungsstand der Konzepte und Maßnahmen wird mit Hilfe eines Maßnahmenmonitorings evaluiert. Dies erfolgt in regelmäßigen Abständen, meist einmal jährlich und wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben.

Zum Beispiel wird für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 einmal jährlich ein Maßnahmenmonitoring erstellt. Dort sind alle Maßnahmen und deren Umsetzungsstand aufgeführt. Dies kann öffentlich im Ratsinfosystem eingesehen werden.

 

 

zu 4.

Neuaufstellungen und Anpassungen von Satzungen werden durch die für den zu regelnden Bereich zuständigen Fachdienste erarbeitet. Auch die Stadtratsmitglieder können im Rahmen ihres Antragsrechts Anpassungen oder Aufstellungen von Satzungen vorschlagen. Dann werden Satzungsänderungen in den Stadtrat eingebracht und durch diesen beschlossen.

 

 

zu 5.

Die Erstellung/Fertigstellung/Weiterbearbeitung folgender Konzepte ist in 2023 geplant:

-          Klimaökologisches Gutachten

-          Kommunale Wärmeleitplanung

-          Touristische Rundwanderwege

-          Radverkehrskonzept

-          Fußverkehrsstrategie

-          Ladeinfrastrukturkonzept

-          Masterplan Grün

-          Parkraumkonzept

-          Gestaltungshandbuch Südstadt

-          Zielkonzeption Stadtpark

-          Masterplan Innenstadt

-          Studie Mobilitätsknoten Hauptbahnhof Nord

-          Lärmaktionsplan Straße

-          Sportstättenentwicklungsplanung 2023