I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Mittel, die die Stadt Eisenach im Jahr 2024 aus der
Theaterpauschale des Freistaates erhalten wird, in voller Höhe für das
Landestheater Eisenach und die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach zu
verwenden.
II.
Begründung:
Im Zuge der Verhandlungen zum Abschluss der
Finanzierungsvereinbarungen für das Landestheater Eisenach und die Thüringen
Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2025 – 2032 wurde auch über die
Verwendung der neu etablierten Theaterpauschale für die Jahre 2023 und 2024
gesprochen.
Die Theaterpauschale ist im Paragraf 22d des Thüringer
Finanzausgleichsgesetzes geregelt.
In Abstimmung zwischen dem Thüringer Finanzministerium
und der Thüringer Staatskanzlei wurde von Seiten des Landes nun festgelegt,
dass die Pauschale, deren genaue Summe bisher noch nicht beziffert ist,
spätestens ab 2024 in voller Höhe dem Landestheater Eisenach und der
Thüringen-Philharmonie Gotha-Eisenach zur Verfügung gestellt wird.
Angekündigt ist
vom Land für die Stadt Eisenach eine Zahlung in Höhe von 660.000 Euro. Sie soll
wie folgt aufgeteilt werden: 480.000 Euro für das Landestheater und 180.000
Euro für die Thüringen Philharmonie.
Ursprünglich
war durch den Freistaat eine Entlastung der kommunalen Haushalte der Theater
tragenden Kommunen durch einen zusätzlichen Kulturlastenausgleich (auf
Grundlage der Kulturausgaben der Einzelkommune) angekündigt. Später erfolgte
die Konkretisierung beziehungsweise Festlegung.
Begründet wurde die Festlegung der Verwendung der
Pauschale damit, dass nur durch diese Aufteilung tatsächlich sichergestellt
werden kann, dass die Mittel der Theaterpauschale für die Gewährung der
Tarifsteigerungen verwendet werden.
Die Thüringer Staatskanzlei hat die Stadt Eisenach zu
einer schriftlichen Bestätigung der Verwendung der Theaterpauschale
aufgefordert. Dazu ist jedoch erst ein Stadtratsbeschluss notwendig, da diese
Festlegung auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2024 haben wird.
Anlagenverzeichnis: