I.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die
außerplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsstellen
1.
21100.675000
- Grundschulen, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i.
H. v. 112.200,00 €,
2.
22500.675000
– Regelschulen, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i.
H. v. 103.730,00 €,
3.
23000.675000
– Gymnasien, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H.
v. 117.920,00 € und
4.
26000.675000
– Gemeinschaftsschule, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen
(ThürAEVG/E) i. H. v. 34.760,00 €.
Die
Deckung erfolgt jeweils über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061200
– einmalige Leistung gem. ThürAEVG/E („Energiekrise“).
II. Begründung:
Mit
Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13. Juni
2023 wurden der Stadt Eisenach einmalige Leistungen auf Basis des Thüringer
Gesetzes über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und
Bildungseinrichtungen (ThürAEVG/E) gewährt.
Demnach
erhält die Stadt Eisenach als Schulträger einmalige Leistungen aus dem
Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ zum
Ausgleich der finanziellen Belastungen durch den starken Anstieg der Heizkosten
für Schulanlagen in Höhe von 368.610 €.
Gemäß
§ 2 Buchstabe g) der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb ist
diesem die Aufgabe der Gebäudeunterhaltung übertragen. Die Energiekosten für
städtische Gebäude werden somit über den Wirtschaftsplan des optimierten
Regiebetriebes finanziert. Die erhöhten finanziellen Belastungen durch den
starken Anstieg der Heizkosten in den Schulgebäuden sind folglich im
Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes angefallen.
Die
vom Land diesbezüglich beschiedenen Ausgleichleistungen sind daher im Sinne der
Haushaltsklarheit und -wahrheit ebenfalls im Wirtschaftsplan des optimierten
Regiebetriebes zu vereinnahmen.
Mit
dem Beschluss dieser außerplanmäßigen Ausgaben können die Mittel an den
optimierten Regiebetrieb weitergleitet werden und schließlich an der Stelle zur
finanziellen Entlastung beitragen an der die tatsächlichen Mehrkosten
entstanden sind.
Die
Höhe der Leistung beträgt je zu berücksichtigendem Schüler 110 € und errechnet
sich auf Basis der amtlichen Schulstatistik für das Schuljahr 2022/2023. Die
Verteilung der Mittel auf die einzelnen Schularten ergibt sich wie folgt:
Schulart |
Anzahl der Schüler |
Ausgleichsbetrag (110 € pro Schüler) |
Grundschulen (UA 21100) |
1.020 |
112.200 € |
Regelschulen
(UA 22500) |
943 |
103.730 € |
Gymnasien (UA 23000) |
1.072 |
117.920 € |
Gemeinschaftsschule
(UA 26000) |
316 |
34.760 € |
Summe |
3.351 |
368.610 € |
Die
Ausgleichsleistungen des Landes konnten bereits kassenwirksam vereinnahmt
werden.
Anlagenverzeichnis: