II. Fragestellung
1.
Auf
welchen belastbaren Fakten basiert die Aussage der Oberbürgermeisterin, dass
die Stadt „leistungsfähig“ sei, wenn man die auslaufenden und fusionsbedingten
Zuweisungen des Landes herausrechnet?
2.
Welche
dauerhaften Einnahmenverbesserungen oder Ausgabenminderungen erwartet oder
erstrebt die Oberbürgermeisterin bis zum Auslaufen der fusionsbedingten
Zuweisungen, damit die bereits konstatierte Leistungsfähigkeit gegeben ist?
3.
Beabsichtigt
die Oberbürgermeisterin die erwartbar dauerhaft steigenden Personalausgaben mit
Maßnahmen im Stellenplan oder im städtischen Haushalt zu mindern oder zu
deckeln?
4. Gibt es eine aktualisierte Hochrechnung der Leistungsfähigkeit in den kommenden Jahren auf Basis neuer Fakten? Wenn Ja, bitte mit ausreichen!
ich
beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1. & 2.
Mit dem Haushalt 2023
konnte die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach für die Jahre 2023
bis 2026 nachgewiesen werden. Dies wurde auch durch das TLVWA mit Datum
14.4.2023 bestätigt.
V.a. vor dem Hintergrund
der multiplen Krisenlagen und deren konkreten, finanziellen Auswirkungen auf
die gesamte kommunale „Familie“ werden weitere Anstrengungen unternommen werden
müssen, um den erreichten Stand abzusichern. Die rückläufigen, fusionsbedingten
Zuweisungen belasten zusätzlich in diesem extrem angespannten Umfeld v.a. die
Planaufstellung der betreffenden Finanzplanjahre erheblich.
Aus dem Grund ist
zwingend eine Verbesserung der eigenen Einnahmesituation v.a. über eine
grundsätzlich bessere bzw. angemessenere Finanzausstattung der Kommunen im
Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erforderlich. So werden ausgehend von
den aktuellen Modellrechnungen des Landes zum KFA 2024 (Stand: 17.07.2023) die
finanziellen Mehrbelastungen der Kommune durch hohe Inflation und
Personalkostensteigerungen i.R. Tarifabschluss bei der Berechnung des
Mehrbelastungsausgleichs berücksichtigt und führen zu einer entsprechenden
Anhebung desselben.
Weitgehend
unberücksichtigt bleiben diese massiven Belastungen v.a. im Bereich
inflationsgetriebener Kosten (Energie, Personal, Material inkl.
Fremdleistungen) bei der Neuberechnung der sog. FAG-Masse I, die u.a. die
finanziell bedeutsamen Schlüsselzuweisungen zur Wahrnehmung der
Gemeindeaufgaben beinhaltet. Hier sind aus Sicht der Kommunen dringend
erhebliche Nachbesserungen vorzunehmen.
Ziel ist auch nach
Ablauf des Haushaltsicherungszeitraumes sowie der erfolgten Fusion mit dem
Wartburgkreis die Haushaltssituation weiter nachhaltig zu verbessern bzw. zu
sichern. Die Stadt ist dabei ihren Verpflichtungen nachgekommen. Eine weitere, wesentliche
Prämisse des EisenachNGG war die Anerkennung der Stadt Eisenach als Oberzentrum
in Westthüringen. Die Umsetzung muss sowohl finanziell als auch strukturell
zeitnah erfolgen, um entsprechend haushalterisch zu wirken.
Weiterhin wird auch
künftig eine stetige und zielorientierte Aufgaben- und Ausgabenkritik über alle
Bereiche der Verwaltung – immer auch unter Berücksichtigung der oberzentralen
Funktionen - unerlässlich sein. Erste Maßnahmen den oRB betreffend sollen im
zuständigen Fachausschuss vorgestellt und beraten werden.
zu 3.
Eine pauschale Deckelung
der Personalkosten wird nicht erfolgen; ebenso auch keine pauschale Streichung
von Stellen im Stellenplan.
Die Verwaltung hat gemäß
ThürKO zahlreiche Aufgaben, insbesondere hoheitlicher Art, zu erledigen. Zur
Erfüllung der Aufgaben ist das dafür notwendige Personal einzusetzen.
Wie bislang wird stetig
und an konkreten Aufgaben geprüft, ob und an welcher Stelle, welches Personal
sinnvoll eingesetzt ist bzw. eingesetzt werden muss, um die Aufgaben
ordnungsgemäß zu erfüllen.
zu 4.
Derzeit wird auf Basis der Mittelanmeldungen der einzelnen Fachdienste der erste Entwurf des Haushaltsplanes 2024 inkl. Finanzplanung 2025 bis 2027 erarbeitet. Entsprechend der von mir gesetzten Zeitschiene erfolgt bis zum 31.08.2023 die laufende Bearbeitung des Haushaltsentwurfes sowie die Beratungen dazu mit einzelnen Fachdiensten. Der Abschluss des Zahlenwerkes ist aktuell für Ende September 2023 vorgesehen. Auf dieser Basis wird sodann eine neue Berechnung der dauernden Leistungsfähigkeit für Jahre 2024 bis 2027 erfolgen. Die Bereitstellung dieser erfolgt zu gegebener Zeit im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024.