II. Fragestellung
1.
Wieso
kann das Semesterticket im Stadtverkehr bislang nicht genutzt werden?
2.
Ist
eine Anerkennung des Semestertickets im Sinne der Fragestellung möglich? Wenn
Ja, wie und will die Oberbürgermeisterin sich hierfür einsetzen? Wenn Nein,
warum nicht?
3.
Welche
Kostenfolgen hätte eine solche Entscheidung für die VUW in etwa?
4. Welche Vergünstigungen und Vorteile haben Studenten in Eisenach durch die Stadt und kommunale Unternehmen bislang?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1. – 3.
Die Nutzung des Semestertickets im Stadtverkehr als mögliche (Teil-)Leistung des Semesterbeitrags ist primär und originär eine Angelegenheit des Studierendenwerks Thüringen, welche individuell für die Thüringer Hochschulstandorte vereinbart wird.
Die Duale Hochschule
Gera-Eisenach erhebt für den Standort Gera für das Wintersemester 2023/24 einen
Semesterbeitrag von 168,38 Euro und für den Standort Eisenach einen
Semesterbeitrag von 123,49 Euro. Diese Beträge sind Pflichtbeiträge, die
sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammensetzen. In Gera sind der
Grundbeitrag (74,00 Euro), das Bahnticket (49,48 Euro), das ÖPNV-Ticket (32,50
Euro) und das VMT-Ticket (12,40 Euro) inkludiert. In Eisenach ist zusätzlich
zum Grundbeitrag (74,00 Euro) nur das Bahnticket (49,48 Euro)
inkludiert.
Welche Bausteine jeweils im
Semesterbeitrag enthalten sind, hängt davon ab, welche Vereinbarungen das
Studierendenwerk Thüringen für die jeweiligen Standorte abschließt. Der
Semesterbeitrag mit seinen Bausteinen ist dann eine Art „Solidarmodell“,
d. h. alle Studenten der Hochschule (an der Hochschule Eisenach derzeit ca.
460) zahlen mit, unabhängig davon, ob sie Bahn oder ÖPNV nutzen (wollen).
Um die Kostenfolgen für die VUW abzuschätzen, müssten zunächst Gespräche mit dem Studierendenwerk Thüringen zu möglichen Vereinbarungen geführt werden. Auf eine Anfrage der VUW beim Studierendenwerk gibt es noch keine Rückmeldung. Eventuell wäre eine Umfrage unter den Studenten der HS Eisenach sinnvoll, ob eine Inkludierung des Stadtverkehrs in das Semesterticket (mehrheitlich) gewünscht ist.
zu 4.
Die Vorteile und Vergünstigungen für Auszubildende und Studenten sind auf der städtischen Homepage unter https://www.eisenach.de/service/ausbildung/vorteile-fuer-azubis/ hinterlegt.
Darüber hinaus sind Studenten und Auszubildende gemäß § 2 Abs. 7 h der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Eisenach (Zweitwohnungssteuersatzung) von der Zahlung befreit.