II. Fragestellung
1. Sofern der Bewuchs sich auf städtischem Grund
und Boden befindet: Ist es der Verwaltung möglich, durch Beseitigung des
Bewuchs‘ in städtischer Eigenleistung die Blickachse wieder herzustellen bzw.
einen diesbezüglichen Auftrag auszulösen? Und wenn ja, innerhalb welchen
Zeitraums könnte dies erfolgen?
2. Sofern sich der Bewuchs auf Privatboden befindet, sieht die Stadt Möglichkeiten, auf die Eigentümer zuzugehen und diese zu veranlassen, in Eigenleistung, gegebenenfalls mit Unterstützung beispielsweise des optimierten Regiebetriebes, die Blickachse wieder freizuschlagen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der Bewuchs befindet sich nicht auf städtischen Grund.
zu 2.
Nach der Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass sich der Bewuchs auf einer Fläche befindet, die dem Thüringen-Forst gehört. Auf einem Teil dieser Fläche sind Pachtgärten. Aus einem dieser Gärten stammt der Bewuchs. Das zuständige Forstamt Marksuhl ist über den Sachverhalt informiert worden.