Betreff
Einwohneranfrage - Reinigungsleistungen im Stadtgebiet
Vorlage
EAF-0146/2023
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Fachbereiche, Fachdienste bzw. Fachgebiete können Reinigungsleistungen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen an Fremdfirmen vergeben?

2.      Welche Flächen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung selbst gereinigt (für 2022 und 2023)?

3.      Für welche Flächen wurden Reinigungsleistungen an Fremdfirmen vergeben und in welchem Turnus sind/sollen diese gereinigt werden (für 2022 und 2023)?

4.      Wie hoch sind die Gesamtkosten für Reinigungsleistungen im Stadtgebiet von Fremdfirmen, die jährlich anfallen(für die Jahre 2020 – 2023)?

5.      Wie ist eine Zusatzreinigung von Flächen nach unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Sand, Geröll, erde nach Starkregen) geregelt und wer wurde/wird mit der Beseitigung beauftragt?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Aufträge für Reinigungsleistungen an Dritte werden immer durch die Stadtverwaltung Eisenach vergeben. Die interne Verteilung dieser Aufgaben obliegt der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin.

 

zu 2. und 3.

Die Grünflächen und Spielplätze werden von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung einmal wöchentlich gereinigt.

Alle Gehwege, für welche die Stadt Eisenach im Zuge der Anliegerpflicht verantwortlich zeichnet, werden durch Fremdfirmen je nach Bedarf wöchentlich bzw. mindestens 14tägig gereinigt. Die Reinigung des Marktes ist ebenfalls vergeben. Außerdem werden die in der Kernstadt gelegenen DSD-Standplätze und die Standorte der Altkleidercontainer durch verschiedene Firmen gereinigt.

Die Entleerung der gesamten Abfallbehälter ist an eine Fremdfirma vergeben, die Entleerung erfolgt je nach Müllaufkommen in verschiedenen Turni.

 

zu 4.

Eine Aufstellung der Reinigungskosten ist als Anlage beigefügt.

 

zu 5.

Gesonderte Reinigungen (z. B. nach extremen Wetterereignissen wie Starkregen) werden von den Mitarbeitern der Stadtverwaltung selbst durchgeführt. Hierzu existieren seit Frühjahr 2022 Regelungen, welche einen kurzfristigen Einsatz von Mitarbeitern auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten ermöglichen. Im Bedarfsfall können zusätzlich Fremdfirmen zur Unterstützung beauftragt werden.