II. Fragestellung
1.
Wie
lautet die Erläuterung in der Sache gegenüber dem Landesverwaltungsamt?
2.
Liegt
dem Wartburgkreis eine konkrete Abrechnung zur Zweckvereinbarung 2022 bzw. eine
Vorausberechnung für 2023 seitens der Stadtverwaltung vor?
3.
Warum
thematisierte die Oberbürgermeisterin bzw. der Fraktionsvorsitzende der
Fraktion „Die Linke“ diesen Sachverhalt nicht in der Haushaltsdebatte vom
13.12.2022?
4.
Welcher
Haushaltsausgleich wird für den anzunehmenden Fall, dass der Wartburgkreis nur
die in seinem Haushalt eingestellten 226.000 Euro zu zahlen hat, vorgeschlagen?
5. Wann geht die Oberbürgermeisterin davon aus, dass diese unterschiedliche Auffassung mit dem Landkreis geklärt sein wird?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Aus der
Sachverhaltsdarstellung wird nicht deutlich, was für ein Schreiben des
Landesverwaltungsamtes seitens der Fragestellerin gemeint ist. Sofern auf die
rechtsaufsichtliche Würdigung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung
2023 Bezug genommen wird, wird auf die Vorlage 1269-BR/2023 vom 09.05.2023
verwiesen. Mit dieser wurde den Stadtratsmitgliedern das Schreiben des
Landesverwaltungsamtes sowie die städtische Stellungnahme zur Kenntnis gegeben.
zu 2.
Ja.
Mit Schreiben vom 24.04.2023 wurde dem Wartburgkreis die Abrechnung für das
Haushaltsjahr 2022 sowie die Vorausberechnung für das Haushaltsjahr 2023
vorgelegt.
zu 3.
Das Thema wurde
mehrfach in den Haushaltsdebatten angesprochen.
zu 4.
Zum
derzeitigen Stand der Haushaltsausführung ist davon auszugehen, dass etwaige
Mindereinnahmen in dieser HHSt. durch die positive Entwicklung im
Verwaltungshaushalt kompensiert werden können. Auf die in der Stadtratssitzung
am 06.09.2023 vorgelegte Hochrechnung zum 31.12.2023 (Vorlagen-Nr.
1391-BR/2023) darf verwiesen werden.
zu 5.
Es laufen aktuell
hierzu Verhandlungen mit dem Kreis. Eine genaue Zeitangabe über eine Einigung
ist nicht möglich. Die Verhandlungen sollten aber zügig geführt werden.