Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Musikschule
Vorlage
AF-0308/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie lautet die Erläuterung in der Sache gegenüber dem Landesverwaltungsamt?

2.      Liegt dem Wartburgkreis eine konkrete Abrechnung zur Zweckvereinbarung 2022 bzw. eine Vorausberechnung für 2023 seitens der Stadtverwaltung vor?

3.      Warum thematisierte die Oberbürgermeisterin bzw. der Fraktionsvorsitzende der Fraktion „Die Linke“ diesen Sachverhalt nicht in der Haushaltsdebatte vom 13.12.2022?

4.      Welcher Haushaltsausgleich wird für den anzunehmenden Fall, dass der Wartburgkreis nur die in seinem Haushalt eingestellten 226.000 Euro zu zahlen hat, vorgeschlagen?

5.       Wann geht die Oberbürgermeisterin davon aus, dass diese unterschiedliche Auffassung mit dem Landkreis geklärt sein wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Aus der Sachverhaltsdarstellung wird nicht deutlich, was für ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes seitens der Fragestellerin gemeint ist. Sofern auf die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung 2023 Bezug genommen wird, wird auf die Vorlage 1269-BR/2023 vom 09.05.2023 verwiesen. Mit dieser wurde den Stadtratsmitgliedern das Schreiben des Landesverwaltungsamtes sowie die städtische Stellungnahme zur Kenntnis gegeben.

 

 

zu 2.

Ja. Mit Schreiben vom 24.04.2023 wurde dem Wartburgkreis die Abrechnung für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Vorausberechnung für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt.

 

 

zu 3.

Das Thema wurde mehrfach in den Haushaltsdebatten angesprochen.

 

 

zu 4.

Zum derzeitigen Stand der Haushaltsausführung ist davon auszugehen, dass etwaige Mindereinnahmen in dieser HHSt. durch die positive Entwicklung im Verwaltungshaushalt kompensiert werden können. Auf die in der Stadtratssitzung am 06.09.2023 vorgelegte Hochrechnung zum 31.12.2023 (Vorlagen-Nr. 1391-BR/2023) darf verwiesen werden.

 

 

zu 5.

Es laufen aktuell hierzu Verhandlungen mit dem Kreis. Eine genaue Zeitangabe über eine Einigung ist nicht möglich. Die Verhandlungen sollten aber zügig geführt werden.