Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Einhaltung der Vorgaben nach BNatSchG
Vorlage
AF-0313/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie viele Zuwiderhandlungen wurden bei der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.03.23 bis 31.08.23 angezeigt?

2.      Welche Maßnahmen wurden seitens der Behörde ergriffen?

3.      Ist es richtig, dass in diesem Zeitraum auch durch die Städtische Wohnungsgesellschaft zahlreiche Hecken geschnitten und Bäume im Thälmannviertel gefällt wurden?

4.       Wenn ja, wie wird das begründet bzw. wie wurde diese Zuwiderhandlung geahndet?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.

Da die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis beim Landratsamt angesiedelt ist, kann eine Beantwortung der Fragen durch die Stadt nicht erfolgen.

 

 

zu 3. und 4.

Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen für das Projekt Neubau eines Wohngebäudes Wilhelm-Pieck-Straße wurden entsprechend des durch die Stadt Eisenach am 01.02.2023 erteilten Bescheides 18 Bäume gefällt und zwar noch vor dem 28.02.2023.

 

Das Fällen von Bäumen auf Grund einer Baumaßnahme ist gem. § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG nach dem 01. März und vor dem 30. September des Jahres erlaubt, erfolgte aber noch vor der Vegetationsperiode. Für die Fällung hat die SWG eine gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Eisenach festgesetzte Ersatzzahlung zu leisten.

 

Ein weiterer Baum wurde nach Begutachtung und Feststellung von Krankheitsbefall aus Verkehrssicherungsgründen gefällt.

 

Zu den Heckenschnitten kann ohne konkretere Angaben keine Aussage gemacht werden.

 

In der Stedtfelder Straße erfolgte die Beseitigung einer abgestorbenen Hecke, also Totholzschnitt.

 

Weitere in der Stedtfelder Straße erfolgte Heckenschnitte insbesondere im Uferbereich zur Hörsel hin, erfolgten durch den Freistaat Thüringen im Zusammenhang mit den Hochwasserschutzmaßnahmen.