Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Zukunft der EWT und der Wirtschaftsförderung
Vorlage
AF-0316/2023
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie bewerten Sie die Strukturvorschläge unter dem Lichte der nun vorliegenden Kostenermittlung?

2.      Wie soll zeitnah eine effektive Wirtschaftsförderung gewährleistet werden?

3.      Wie haben sich die Zuschüsse zur EWT im Vergleich zum Personalbestand seit 2003 entwickelt? (Bitte tabellarisch und grafisch darstellen)

4.      Wie stellt sich der aktuelle Zeitplan für die Transformation der Gesellschaft dar?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Strukturvorschläge sowie die angedachte Stärkung der Wirtschaftsförderung sind unverändert wichtig und richtig. Eine Ermittlung der genauen Kosten kann erst erfolgen, wenn (wie durch den Stadtratsbeschluss StR/0611/2023 zur Vorlage 1221-StR/2023) vorgesehen) die Evaluation der Aufgaben und der Personalsituation innerhalb der EWT erfolgte sowie die Vorschläge zur Neuausrichtung durch und von der neuen Geschäftsleitung vorliegen. Eine Kalkulation möglicher weiterer Kostensteigerungen durch Personalaufwüchse oder Einsparung durch Synergieeffekte kann erst nach Vorlage des Strukturvorschlages zur Neuausrichtung der EWT (dann Eisenacher Wirtschafts- und Tourismus GmbH) durch die neue Geschäftsleitung gemacht werden.

 

 

zu 2.

Die Wirtschaftsförderung arbeitet auch in der bisherigen Struktur effizient. Durch die angedachte Stärkung der Wirtschaftsförderung soll die Struktur der Wirtschaft in Eisenach sowie die Folgen der Transformation des Automobilsektors konzeptionell angegangen und umgesetzt werden. Die durch die externen Berater sowie den Wirtschaftsbeirat vorgebrachten Vorschläge und Handlungsempfehlungen sollen umgesetzt werden. Eine zeitliche Detailplanung ist durch den Stadtratsbeschluss StR/0611/2023 zur Vorlage 1221-StR/2023 und die darin enthaltene Reihenfolge der Aufgaben vorgegeben.

 

 

zu 3.

Die Nachschüsse und Personalkosten entwickelten sich im Zeitraum 2003-2023 wie folgt:

 

Jahr

Personalkosten (EUR)

Nachschuss (EUR)

2003

245.873

350.000

2004

219.084

350.000

2005

243.386

300.000

2006

297.820

300.000

2007

360.821

300.000

2008

366.061

300.000

2009

458.591

342.713

2010

448.108

314.150

2011

361.173

350.000

2012

362.791

300.000

2013

340.857

290.000

2014

332.885

280.000

2015

330.641

300.000

2016

412.090

300.000

2017

438.755

300.000

2018

422.014

387.045

2019

431.751

386.978

2020

439.685

363.357

2021

439.497

383.627

2022

489.136

405.139

2023

525.284

473.430

 

 

Die in 2023 zugrunde gelegten Personalkosten sind dem Wirtschaftsplan 2023 entnommen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Stelle der Geschäftsführung mit 1,5 Vollbeschäftigteneinheiten geplant wurde.

 

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass ein Vergleich der Personalkosten nur teilweise belastbar ist, da verschiedene Sonderprojekte (bspw. Elisabethjahr, Lutherjahr) unterschiedliche Personalressourcen erforderten.   

 

In den Geschäftsjahren 2020 und 2021 wurde der Nachschuss nach Vorlage der nach Ziffer 4 Abs. 5 Satz 3 des Betrauungsaktes zu erstellenden Trennungsrechnung korrigiert. Es erfolgte gemäß Ziffer 5 Abs. 2 und 3 Betrauungsakt ein Abzug von den Nachschüssen des laufenden Geschäftsjahres bzw. wurde von der EWT eine Rückzahlung der überhöhten Ausgleichsleistungen verlangt.

 

Im Übrigen wird auf die Beteiligungsberichte der Stadt Eisenach der jeweiligen Geschäftsjahre verwiesen, welche dem Stadtrat regelmäßig zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.  

 

 

zu 4.

Für die Stadtratssitzung am 08.11.2023 ist zum einen eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Transformation der Gesellschaft in die Eisenach Wirtschafts- und Tourismus GmbH sowie zum anderen eine Vorlage zur Anpassung des Betrauungsaktes hinsichtlich des erweiterten Gesellschaftszwecks der neuen EWT vorgesehen.