II. Fragestellung
1.
Welche Flächen der
Streuobstwiesen befinden sich im Besitz der Stadt Eisenach? (bitte Lageplan
anfügen)
2.
Wie und durch wen werden
diese Flächen aktuell bewirtschaftet bzw. genutzt?
3.
Welche Maßnahmen wurden
bisher zum Erhalt der Flächen umgesetzt?
4.
Wie stellt sich die
Stadtverwaltung die perspektivische Entwicklung der Flächen vor?
5. Ist eine Neuanpflanzung standortprägender Obstbaumsorten geplant?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die nachfolgend genannten Streuobstwiesenflächen, als geschützte Biotopflächen, befinden sich im Eigentum der Stadt Eisenach:
Nr. |
Gemarkung |
Lagebezeichnung |
|
Biotop-größe in ha |
1. |
Eisenach |
Ziegelfeld |
Kirschbäume; einzelne Maßnahmen notwendig |
1,30 |
2. |
Eisenach |
Trenkelhof |
Kirschbäume; gefährdet |
0,12 |
3. |
Eisenach |
Trenkelhof |
Birnen- und Kirschbäume; Maßnahmen notwendig |
4,87 |
4. |
Eisenach |
Petersberg/ Hammelsberg |
Kirsch- und Apfelbäume; Bestand gefährdet |
8,46 |
5. |
Eisenach |
Petersberg |
Kirschbäume; stark gefährdet |
1,48 |
6. |
Eisenach |
Petersberg |
Apfel- und Pflaumenbäume |
5,40 |
7. |
Eisenach |
Eliasberg, An der Karlskuppe |
Kirsch- und Apfelbäume |
0,52 |
8. |
Stedtfeld |
Hopfentale |
Apfelbäume; Maßnahmen notwendig |
0,49 |
9. |
Göringen |
Auf dem Riegen |
Apfelbäume; Maßnahmen notwendig |
0,40 |
10. |
Stregda |
Am Läusegraben; Stregda in Richtung Neukirchen |
Apfelbäume; Maßnahmen notwendig |
0,24 |
11. |
Stregda |
Am Läusegraben; Stregda in Richtung Neukirchen |
Kirsch- und Apfelbäume |
0,18 |
12. |
Stregda |
Am Weinberg, Gespensterlinde |
Apfel- und Zwetschenbäume; Maßnahmen notwendig |
0,50 |
13. |
Neukirchen |
Am Drösseltale |
Apfelbäume; Maßnahmen notwendig |
0,10 |
14. |
Neukirchen |
Stöckhof |
Apfel- und Birnenbäume; einzelne Maßnahmen notwendig |
0,44 |
|
Gesamt |
|
|
24,50 |
Die Lagepläne sind entsprechend der laufenden Nummer als Anlage beigefügt.
zu 2.
Die genannten Flächen befinden sich in der Bewirtschaftung durch die Stadt Eisenach. Für einige Flächen gibt es Nutzungsvereinbarungen für z. B. eine Beweidung. Andere Flächen sind durch die Stadt zu unterhalten bzw. zu erhalten.
zu 3.
Momentan erfolgt eine Priorisierung der Flächen, um für nicht in Nutzung befindliche Flächen adäquate Unterhaltungs-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen festzulegen.
Der Flächenbestand der Fläche Nr. 6 wird seit mehr als einem Jahr von zwei Vereinen in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erhalten sowie verjüngt.
Die Fläche Nr. 10 wurde freigeschnitten.
Die Streuobstwiesen am Petersberg/ Hammelberg sind mit in das vom Landschaftspflegeverband initiierte Hirschkäferprojekt einbezogen (Nr. 4 und 5). Weiterhin konnten für ein fünfeinhalb Hektar große Streuobstwiese am Petersberg (Nr. 6) zwei Vereine gewonnen werden, welche die mehreren hundert Bäume pflegen. Dieselbe Fläche wird durch einen Flächenpächter beweidet.
Vier Flächen (Nr. 1, 10, 11 und 12) wurden kürzlich für eine Interessenbekundung zur Beweidung in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband ausgeschrieben. Die Ausschreibung traf auf eine große Nachfrage und wird kurzfristig zum Abschluss von Nutzungsvereinbarungen führen. Nach Abschluss ist die Ausschreibung weiterer Flächen geplant.
zu 4.
Bei den oben genannten Flächen
handelt es sich um nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Die
Stadtverwaltung ist gewillt und auch bestrebt diese Flächen im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit zu erhalten, zu pflegen und soweit notwendig für eine Bestandsverjüngung
zu sorgen.
Ziel ist eine nachhaltige und
ökologisch sinnvolle Bewirtschaftung, Erhaltung und Pflege der Flächen.
Neben den bereits vorgenannten
Maßnahmen erfolgt auch die Prüfung von Fördermöglichkeiten für die
Aufbereitung, Erhaltung bzw. Verbesserung der Flächen.
zu 5.
Im Rahmen einer Bestandsverjüngung sind Neuanpflanzungen Maßnahmen, welche in Betracht gezogen werden. Eine konkrete Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der jeweils vorliegenden örtlichen Bedingungen sowie der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel.