hier: Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre und Erwerb von Genossenschaftsanteilen
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die Aufhebung der
haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Haushaltsstelle 34000.936000 – Erwerb
von Genossenschaftsanteilen – Kulturhaus Neukirchen – in Höhe von 5.000,00 €.
2.
Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt
von der Genossenschaft „Kulturhaus Neukirchen eGiG“ Genossenschaftsanteile bis
zu einem Gesamtbetrag von 5.000,00 € zu erwerben, vorbehaltlich der Erteilung
einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
II.
Begründung:
Die Stadtverwaltung Eisenach ist
derzeit vollumfänglich für die Unterhaltung und Instandsetzung des Kulturhauses
Neukirchen (Hötzelsrodaer Str. 2) verantwortlich. Engagierte Bürger des
Ortsteiles Neukirchen haben sich in einer Interessengemeinschaft gefunden und
sind bereit sich eine unter eigenem Einsatz mögliche Lösung in Form einer
eingetragenen Genossenschaft zu suchen. Ziel aller ist die Erhaltung des
Objektes im Sinne seiner ursprünglichen Zweckbestimmung. Das Kulturhaus ist
eines der größeren Räumlichkeiten im nördlichen Wartburgkreis und soll in der
Zukunft wieder durch Veranstaltungen wie private Feierlichkeiten,
Vereinsnutzungen, Unternehmensfeiern, Unterhaltungsveranstaltungen mit
kulturellem und musikalischem Charakter genutzt werden. Regionale Unternehmen
konnten als Genossenschaftsmitglieder gewonnen werden. Die Gründung der
Genossenschaft soll am zeitnah erfolgen.
Die Stadtverwaltung unterstützt
ausdrücklich die entstandene Eigeninitiative und hält es für den richtigen Weg,
die Gründung einer Genossenschaft zu fördern. Auch um auszuloten, ob solche Betreibermodelle in bestimmten Bereichen
zum Erhalt einer dörflichen Infrastruktur beitragen können und durch innovative
Nutzungskonzepte die Regionalentwicklung vorantreiben.
Zwischen der Stadt Eisenach und der Genossenschaft wird ein Pachtvertrag zur Nutzung der Liegenschaft abgeschlossen.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder und deren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb des Kulturhauses Neukirchen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Immobilie Kulturhaus Neukirchen und den üblicherweise damit zusammenhängenden Geschäften, insbesondere das Angebot von Speisen und Getränken, die Durchführung von Veranstaltungen und die gesellschaftliche und kulturelle Erhaltung der örtlichen Kultur entsprechend der Satzung, die als Anlage beiliegt.
Der Geschäftsanteil beträgt 250,00 EUR, so dass bei den verfügbaren Haushaltsmitteln der Haushaltsstelle 34000.936000 (Erwerb von Genossenschaftsanteilen – Kulturhaus Neukirchen) 20 Geschäftsanteile durch die Stadt Eisenach erworben werden.
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.
Die bestehende Haushaltssperre wird mit dem Beschluss aufgehoben.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen stellt einen Vermögenserwerb nach § 66 ThürKO dar. Hierzu ist die Beantragung einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung erforderlich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Satzung
Anlage 2 – Konzept Kulturhaus Neukirchen