Betreff
Genossenschaft „Kulturhaus Neukirchen eGiG“
hier: Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre und Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Vorlage
1587-StR/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Haushaltsstelle 34000.936000 – Erwerb von Genossenschaftsanteilen – Kulturhaus Neukirchen – in Höhe von                 5.000,00 €.

2.      Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt von der Genossenschaft „Kulturhaus Neukirchen eGiG“ Genossenschaftsanteile bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000,00 € zu erwerben, vorbehaltlich der Erteilung einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung.

 


II. Begründung:

 

Die Stadtverwaltung Eisenach ist derzeit vollumfänglich für die Unterhaltung und Instandsetzung des Kulturhauses Neukirchen (Hötzelsrodaer Str. 2) verantwortlich. Engagierte Bürger des Ortsteiles Neukirchen haben sich in einer Interessengemeinschaft gefunden und sind bereit sich eine unter eigenem Einsatz mögliche Lösung in Form einer eingetragenen Genossenschaft zu suchen. Ziel aller ist die Erhaltung des Objektes im Sinne seiner ursprünglichen Zweckbestimmung. Das Kulturhaus ist eines der größeren Räumlichkeiten im nördlichen Wartburgkreis und soll in der Zukunft wieder durch Veranstaltungen wie private Feierlichkeiten, Vereinsnutzungen, Unternehmensfeiern, Unterhaltungsveranstaltungen mit kulturellem und musikalischem Charakter genutzt werden. Regionale Unternehmen konnten als Genossenschaftsmitglieder gewonnen werden. Die Gründung der Genossenschaft soll am zeitnah erfolgen.

Die Stadtverwaltung unterstützt ausdrücklich die entstandene Eigeninitiative und hält es für den richtigen Weg, die Gründung einer Genossenschaft zu fördern. Auch um auszuloten, ob solche Betreibermodelle in bestimmten Bereichen zum Erhalt einer dörflichen Infrastruktur beitragen können und durch innovative Nutzungskonzepte die Regionalentwicklung vorantreiben.

 

Zwischen der Stadt Eisenach und der Genossenschaft wird ein Pachtvertrag zur Nutzung der Liegenschaft abgeschlossen.

 

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder und deren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb des Kulturhauses Neukirchen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Immobilie Kulturhaus Neukirchen und den üblicherweise damit zusammenhängenden Geschäften, insbesondere das Angebot von Speisen und Getränken, die Durchführung von Veranstaltungen und die gesellschaftliche und kulturelle Erhaltung der örtlichen Kultur entsprechend der Satzung, die als Anlage beiliegt.

 

Der Geschäftsanteil beträgt 250,00 EUR, so dass bei den verfügbaren Haushaltsmitteln der Haushaltsstelle 34000.936000 (Erwerb von Genossenschaftsanteilen – Kulturhaus Neukirchen) 20 Geschäftsanteile durch die Stadt Eisenach erworben werden.

 

Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht.

 

Die bestehende Haushaltssperre wird mit dem Beschluss aufgehoben.

 

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen stellt einen Vermögenserwerb nach § 66 ThürKO dar. Hierzu ist die Beantragung einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung erforderlich.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Satzung

Anlage 2 – Konzept Kulturhaus Neukirchen