Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960500 - Gehwege und Beleuchtung - in Höhe von 672.367,22 Euro
Vorlage
1593-StR/2024
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960500 (Gehwege und Beleuchtung) in Höhe von 686.900,00€ unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.

Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 63000.361500 Landeszuweisung für Gehweg und Beleuchtung 618.200,00 €; 24000.340000 – Berufsschulen, Einnahmen aus der Veräußerung von baulichen Anlagen 9105,51 €; 63000.361935 – Zuweisung vom Land für den Wegfall von SAB/ Hörscheler Straße 50.000 €; 63000.960010 Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz 10.000 €


II. Begründung:

 

Die Stadt Eisenach hat 2023 begonnen, den Weg zwischen der Zeppelinstraße und der Wilhelm-Pieck-Straße im Thälmannviertel grundhaft auszubauen. Dabei wurde die barrierefreie Anbindung des Gehweges über eine Rampenanlage von der Zeppelinstraße berücksichtigt und im ersten Bauabschnitt umgesetzt. Im zweiten Bauabschnitt soll der Weg bis zur Wilhelm-Pieck-Straße fertiggestellt und damit in Gänze nutzbar gemacht werden. Die Fertigstellung ist für Funktion und Nutzung unbedingt notwendig. Entgegen der ursprünglichen Planung wurden dem zweiten Bauabschnitt die großen Wurzelbrücken vom Ende des ersten Bauabschnitts zugeschlagen.

Auf Basis der Baukosten des ersten Bauabschnitts wurden die Kostenrechnung inkl. der Wurzelbrücken aktualisiert. Es ist mit förderfähigen Baukosten von rund 686.900,00 € brutto zu rechnen.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Programme der Städtebauförderung sowie Mehreinnahmen und Minderausgaben der unten aufgeführten Haushaltsstellen, die zum Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung noch nicht bekannt waren. Eine Kontingentzuteilung vom Fördermittelgeber ist erfolgt. Der Fördermittelantrag wurde gestellt. Es ist voraussichtlich mit einer Förderhöhe von 90% zu rechnen. Unter Berücksichtigung des Fördersatzes wird der Eigenanteil der Stadt voraussichtlich rund 68.700 € betragen.

 

-          63000.361500 (Einnahme) Landeszuweisung f. Gehweg u. Beleuchtung 618.200,00 €

 

Deckung des Eigenanteil Stadt:

-          24000.340000 – Berufsschulen, Einnahmen a.d. Veräußerung v. baulichen Anlagen 9105,51 €

-          63000.361935 – Zuweisung vom Land für den Wegfall von SAB/ Hörscheler Straße 50.000 €

-          63000.960010 Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz 10.000 €

 

Eine Ablehnung der ÜPL hätte den Verlust des Fördermittelkontingentes zur Folge.