Beschluss: geänderter Text beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Eisenach wird mit folgender Maßgabe beschlossen:

1. § 3 Abs. 4, 5 4. Änderungssatzung werden gestrichen

2. § 9 Abs. 4 4. Änderungssatzung wird eingefügt:

(4) Kann die Reinigungsleistung nicht ordnungsgemäß erbracht werden oder sind Reinigungsausfälle zu verzeichnen, entsteht keine Gebührenschuld, wenn die Schlecht- oder Nichterfüllung erheblich ist. Unvollkommenheiten bei der Reinigung von Straßen, die situationsbedingt (z.B. winterliche Witterung) oder aufgrund örtlicher Beschränkung bedingt sind (z.B. ruhender Verkehr), bleiben hiervon unberührt.

3. § 10 4. Änderungssatzung wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:

(1) Kann die Reinigung der Straße wegen Aufgrabungen, Bauarbeiten oder sonstigen von der Stadt zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden, so verringert sich für die Dauer der Nichtdurchführung die Gebührenschuld.

(2) In diesem Fall sieht die Stadt von Amts wegen von einer Gebührenschuld ab.

 


Abstimmung:

24

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen