Sitzung: 11.12.2018 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: geänderter Text beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Vorlage: 1190-StR/2018
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
der Stadt Eisenach wird mit folgender Maßgabe beschlossen:
1. §
3 Abs. 4, 5 4. Änderungssatzung werden gestrichen
2. §
9 Abs. 4 4. Änderungssatzung wird eingefügt:
(4) Kann die Reinigungsleistung nicht ordnungsgemäß
erbracht werden oder sind Reinigungsausfälle zu verzeichnen, entsteht keine
Gebührenschuld, wenn die Schlecht- oder Nichterfüllung erheblich ist.
Unvollkommenheiten bei der Reinigung von Straßen, die situationsbedingt (z.B.
winterliche Witterung) oder aufgrund örtlicher Beschränkung bedingt sind (z.B.
ruhender Verkehr), bleiben hiervon unberührt.
3. §
10 4. Änderungssatzung wird gestrichen und wie folgt neu gefasst:
(1) Kann die Reinigung der Straße wegen
Aufgrabungen, Bauarbeiten oder sonstigen von der Stadt zu vertretenden
Umständen nicht durchgeführt werden, so verringert sich für die Dauer der
Nichtdurchführung die Gebührenschuld.
(2) In diesem Fall sieht die Stadt von Amts wegen
von einer Gebührenschuld ab.
Abstimmung: |
24 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |