Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortsetzung der Förderung von Personal- und Sachkosten für den Einsatz eines/r Netzwerkkoordinators/in und einer zusätzlichen Maßnahme zur Förderung Früher Hilfen in Eisenach auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG), Artikel 1 – Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22. Dezember 2011.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen