Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 6, dagegen: 0, Enthaltung: 0

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortsetzung der Förderung von Personal- und Sachkosten für den Einsatz eines/r Netzwerkkoordinators/in und einer zusätzlichen Maßnahme zur Förderung Früher Hilfen in Eisenach auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG), Artikel 1 – Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22. Dezember 2011.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

0

Stimmen dagegen

0

Stimmenthaltungen