Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ wird gemäß Anlage 1 geändert. Der Stadtratsbeschluss über die Geltungsbereichs-änderung ist bekanntzumachen.

2.       Dem Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil (Anlage 2) wird zugestimmt; die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

3.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeits-beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beauftragt. Die Auslegung ist mit Verweis auf das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch und die sich daraus ergebenden Informationen öffentlich bekannt zu machen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen