Sitzung: 09.03.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0436-StR/2020
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der
Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ wird gemäß Anlage 1 geändert. Der
Stadtratsbeschluss über die Geltungsbereichs-änderung ist bekanntzumachen.
2.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt
Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“, bestehend aus der Planzeichnung und dem
Textteil (Anlage 2) wird zugestimmt; die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeits-beteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beauftragt. Die Auslegung ist mit Verweis auf das Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch und die sich daraus ergebenden Informationen öffentlich bekannt zu machen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |