Sitzung: 15.06.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0635-StR/2021
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Abweichend von § 7 Abs. 2 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach wird die Oberbürgermeisterin ermächtigt, Aufträge, für die die zuständigen Ausschüsse oder der Stadtrat die Einleitung des Vergabeverfahrens (§ 29 Abs. 1 Buchst. c) und § 30 Abs. 1 Buchst a) der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach) beschlossen haben und eine Vorlage der Vergabeentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Buchst. c) Satz 2 und § 30 Abs. 1 Buchst a) Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach nicht erforderlich ist, zu vergeben. Die Ermächtigung gilt bis zum Inkrafttreten der Änderung des § 7 Abs. 2 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Abstimmung: |
29 |
Stimmen dafür |
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4 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |