Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Abweichend von § 7 Abs. 2 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach wird die Oberbürgermeisterin ermächtigt, Aufträge, für die die zuständigen Ausschüsse oder der Stadtrat die Einleitung des Vergabeverfahrens (§ 29 Abs. 1 Buchst. c) und § 30 Abs. 1 Buchst a) der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach) beschlossen haben und eine Vorlage der Vergabeentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Buchst. c) Satz 2 und § 30 Abs. 1 Buchst a) Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach nicht erforderlich ist, zu vergeben. Die Ermächtigung gilt bis zum Inkrafttreten der Änderung des § 7 Abs. 2 Buchst. a) der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.


Abstimmung:

29

Stimmen dafür

 

4

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen