I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die zweite Verlängerung der am 30.11.2019 in Kraft getretenen „Satzung über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen“ (Anlagen 1 bis 3), wird als Satzung erlassen.

 

Die Satzung soll nach Bekanntmachung im »Eisenacher Rathauskurier – Amtsblatt der Stadt Eisenach« gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 28.11.2022 in Kraft treten.

 

Die Verlängerung gilt für ein weiteres Jahr, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verlängerung, jedoch nicht länger als bis zum 27.11.2023.


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen