Sitzung: 05.09.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1048-StR/2022
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die zweite
Verlängerung der am 30.11.2019 in Kraft getretenen „Satzung über die
Veränderungssperre für den Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 50
»Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen“ (Anlagen 1 bis 3), wird
als Satzung erlassen.
Die Satzung soll nach
Bekanntmachung im »Eisenacher Rathauskurier – Amtsblatt der Stadt Eisenach«
gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 28.11.2022 in
Kraft treten.
Die Verlängerung gilt für ein weiteres Jahr, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verlängerung, jedoch nicht länger als bis zum 27.11.2023.
Abstimmung: |
8 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |