Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Sondergebiet Windenergie am Reitenberg“ Neukirchen, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie die Begründung, bestehend aus Teil I Begründung (Anlage 2) und Teil II Umweltbericht (Anlage 3), werden gebilligt;

2.      die Durchführung einer erneuten und auf 3 Wochen verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter den Maßgaben von § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG);

3.      die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind in der Bekanntmachung darüber zu informieren, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes vorgebracht werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

 


Abstimmung:

4

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

3

Stimmenthaltungen