Sitzung: 27.06.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1317-StR/2023
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
der 2. Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 50 „Sondergebiet Windenergie am Reitenberg“ Neukirchen, bestehend aus
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie die Begründung,
bestehend aus Teil I Begründung (Anlage 2) und Teil II Umweltbericht
(Anlage 3), werden gebilligt;
2.
die Durchführung einer erneuten und auf 3
Wochen verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4a
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter den Maßgaben von § 3 Abs. 1
und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG);
3.
die ortsübliche Bekanntmachung der
Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a
Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind in der
Bekanntmachung darüber zu informieren, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten Teilen des Bebauungsplanes vorgebracht werden können (§ 4a
Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Abstimmung: |
4 |
Stimmen dafür |
|
1 |
Stimme dagegen |
|
3 |
Stimmenthaltungen |