Sitzung: 29.06.2023 Ortsteilrat Neukirchen
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: dafür: 6, dagegen: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 1317-StR/2023
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. der
2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am
Reitenberg« Neukirchen, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen
Festsetzungen (Anlage 1) sowie die Begründung, bestehend aus Teil I
Begründung (Anlage 2) und Teil II Umweltbericht (Anlage 3), werden
gebilligt;
2. die
Durchführung einer erneuten und auf 3 Wochen verkürzten Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
der Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter
den Maßgaben von § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz
(PlanSiG);
3. die
ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zur
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V.
mit § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind in
der Bekanntmachung darüber zu informieren, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten Teilen des Bebauungsplanes vorgebracht werden können (§ 4a
Abs. 3 Satz 2 BauGB).