Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) bestimmt.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen