Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

1.      Dem Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird zugestimmt; die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

2.      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung