Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Abordnung städtischer Amtsleiter in den TAV-EE
Vorlage
AF-0172/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Aufgaben erfüllt jeder dieser Amtsleiter im TAV-EE (konkrete Beschreibung)?

2.      Welche Auswirkungen haben diese Abordnungen auf die Arbeit des Dezernates I des Oberbürgermeisters bzw. auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach?

3.      Wird diese „Amtshilfe“ dem TAV-EE in Rechnung gestellt? Wenn nein, warum nicht und auf welcher rechtlichen Grundlage?

4.      Wie lange beabsichtigt der Oberbürgermeister diese „Amtshilfe“ zu gewähren?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Frage 1:

Welche Aufgaben erfüllt jeder dieser Amtsleiter im TAV-EE (konkrete Beschreibung)?

 

Die betreffenden städtischen Amtsleiter übernehmen Aufgaben beim TAV-EE nicht im Rahmen einer Abordnung, sondern im Rahmen einer nebenamtlichen Tätigkeit bzw. als Amtshilfe gemäß § 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz.

 

Die Aufgabenübertragungen selbst sind Angelegenheiten des TAV-EE. Die entsprechenden Gremien des TAV-EE sind  bzw. werden eingebunden.

 

Frage 2:

Welche Auswirkungen haben diese Abordnungen auf die Arbeit des Dezernates I des Oberbürgermeisters bzw. auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach?

 

Ich habe zur Gewährleistung der Amtshilfe die erforderlichen Maßnahmen getroffen bzw. werde bei Bedarf weitere treffen, um keine nachteiligen Auswirkungen bei der eigenen Aufgabenerfüllung der Stadtverwaltung entstehen zu lassen.

 

Frage 3:

Wird diese “Amtshilfe” dem TAV-EE in Rechnung gestellt? Wenn nein, warum nicht und auf welcher rechtlichen Grundlage?

 

Die Amtshilfe erfolgt gemäß § 8 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz kostenfrei.

 

Frage 4:

Wie lange beabsichtigt der Oberbürgermeister diese “Amtshilfe” zu gewähren?

 

Die Amtshilfe ist auf maximal 3 Monate beschränkt.