Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Auswirkungen Entflechtungsgesetz des Bundes
Vorlage
AF-0174/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Projekte der Stadt Eisenach werden durch diese möglichen Änderungen des Gesetzes betroffen sein?

2.      Welche Auswirkungen hat eine Gesetzesänderung auf die städtebaulichen Maßnahmen des Projektes "Tor zur Stadt"?      
- Ausbau der B 19 (Bahnhofstraße)         
- Ausbau der dazugehörigen Knotenpunkte usw.

3.      Wie wird der Oberbürgermeister bei eines Gesetzesänderung eine intensive Zweckbindung nachweisen, um Fördermittel zu binden?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen vom 05.09.2006 regelt finanzielle Zuwendungen des Bundes im Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2013 für die Finanzierung des Ausbaus und Neubaus von Hochschulen, einschließlich Hochschulkliniken, für die Finanzierung von Aufgaben im Bereich der Bildungsplanung, für Investitionen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden führen und für die Finanzierung von Maßnahmen der Wohnungsbauförderung.

Der § 6 des Gesetzes (Revisionsklausel) fordert die Prüfung der Höhe der Beträge der Finanzhilfe für den Zeitraum 01.01.2014 bis zum 31.12.2019, wobei die gruppenspezifische Zweckbindung entfällt.

Die ersten Informationen hierzu wurden beim Treffen der Baudezernenten und Baudezernentinnen am 28.01.2011 von Hr. Irmer, Abteilungsleiter Verkehr im Thür. Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr gegeben.

Am 30.03.2011 wird sich der Bau- und Planungsausschuss des Gemeinde- und Städtebundes mit dieser Thematik beschäftigen. Ich erwarte, dass wir nach dieser Besprechung genauere Informationen zu den Auswirkungen der Revision des Entflechtungsgesetzes auf die Kommunen und Gemeinden haben werden. Der Stadtrat wird dementsprechend informiert

 

Die derzeitige Ablaufplanung des Gesamtprojektes  Tor zur Stadt”, Stand 23.11.2010, sieht die überwiegenden Investitionen im Verlaufe der Ortsdurchfahrt der B 19 im Verlauf Wartburgallee- Bahnhofstraße/Müllerstraße einschl. der dazugehörigen Knotenpunkte im Zeitraum 2012-13, also innerhalb des im Entflechtungsgesetz § 3 vorgegebenen Zeitraumes vor.

Ausgenommen davon ist lediglich der Bau des künftigen Knotens Wartburgallee-Waldhausstraße, der wie bereits mehrfach informiert erst nach Wegfall der aufgrund der gewährten Altlastenfreistellung  zwingend erforderlichen Nutzungsbindung im Abschnitt der früheren Farbenfabrik heute Grundstück der H. Becker GmbH, voraussichtlich 2016 möglich wird. Im Benehmen mit den zuständigen Stellen des Freistaates wird derzeit davon ausgegangen, dass dieses Vorhaben vorbehaltlich der weiteren Ausgestaltung der in § 6 des Entflechtungsgesetzes vorgesehenen Regelungen für den Zeitraum 2014 bis 2019 auch künftig förderfähig sein wird.

Die Stadt Eisenach wird auch künftig alle realistischen Möglichkeiten nutzen, um die Realisierbarkeit von Investitionen die bereitgestellten Mittel von EU, Bund und Freistaat tatsächlich binden zu können. Dafür ist insbesondere eine weiterhin enge Zusammenarbeit mit den Förderstellen des Freistaates erforderlich.