Betreff
Änderung der Richtlinie des Jugend- und Schulverwaltungsamtes zur Gewährung von Annex-Leistungen nach dem SGB VIII bei stationären Hilfen
Vorlage
0594-JHA/2011
Aktenzeichen
51.1-WiJu
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die “Richtlinie zur Gewährung von Annexleistungen bei stationären Hilfen nach dem SGB VIII” vom 01.01.2007 des Jugend- und Schulverwaltungsamtes der Stadtverwaltung Eisenach (Beschluss-Nr.: JHA 029/07) wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit Wirkung vom 01.06.2011 geändert.


II. Begründung

 

 

Die kommunalen Spitzenverbände haben 2010 eine Empfehlung zur Gewährung von einmaligen Beihilfe und Zuschüssen für vollstationär untergebrachte junge Menschen erarbeitet mit dem Zweck, die Gewährungspraxis der Jugendämter in Thüringen zu vereinheitlichen und eine Gleichbehandlung  junger Menschen bei der Leistungsgewährung vollstationärer Hilfen nach dem SGB VIII herzustellen. Auf dieser Grundlage wurde die im hiesigen Amt seit 01.01.2007 geltende Richtlinie angepasst und redaktionell überarbeitet.

 

Da bei den Leistungen nach §§ 13 Abs.3, 19 und 42 SGB VIII der § 39 SGB VIII keine Anwendung findet, sind für diese Tatbestände keine grundsätzlichen Regelungen für Annex-Leistungen erforderlich, sodass diese Leistungsbereiche in der Richtlinie zu streichen sind.

 

Die im Punkt 1.1.1 ausgewiesenen Barbeträge wurden mit Beschluss des Landes-jugendhilfeausschusses - Beschluss-Reg. 151/09 vom 14.09.09  gem. § 39 Abs. 2 SGB VIII neu festgelegt. Entsprechend diesem aktuellen Beschluss der Landesjugendhilfeausschusses sind die Barbeträge in der Richtlinie zu aktualisieren.

 

Die bisherige Festlegung im Punkt 1.1.3 zur Anwendung einer Eigenbedarfspauschale erwies sich als unzureichend praktikabel, sodass dieser Punkt entsprechend abgeändert wurde.

Wie für die Bestimmung des Barbetrages ist es auch für  die Bestimmung der aktuellen Eigenbedarfspauschale eine Vereinfachung, diese auf der Grundlage des Regelsatzes zu aktualisieren. Der damalige Betrag in Höhe von 132,00 € entsprach 38,2 % des damaligen Regelsatzes (345,00 €), sodass auch zukünftig mit gerundeten 38 % des Regelsatzes die Eigenbedarfspauschale gezahlt werden soll.

Zum besseren Verständnis wurde der Inhalt der Eigenbedarfspauschale konkreter dargestellt.

 

Die Pauschalbeträge der Vollzeitpflege unter Punkt 1.2.1 werden gem. § 39 Abs. 5 ASGB VIII vom Landesjugendamt festgelegt und änderten sich in der Vergangenheit fast jährlich. Aus diesem Grund ist eine Nennung von z.Zt. aktuellen Beträgen in dieser Richtlinie nicht empfehlenswert – sondern mit Hinblick auf eine Gültigkeit für Jahre eher verwirrend. Demzufolge wurde dieser Passus in der Richtlinie gestrichen.

Zur Zeit betragen die Pauschalsätze in Euro:

                                                      

Altersgruppe   

Kosten der Erziehung

Materielle Aufwendungen *

Gesamt

 

bis zum vollendeten 7. Lebensjahr

195

431

626

 

vom vollendeten

7.Lebensjahr bis

zum vollendeten

14. Lebensjahr          

195

503

698

 

vom vollendeten 14.Lebensjahr bis

zum vollendeten 18. Lebensjahr

195

604

799

* Zur Deckung der kindbezogenen Aufwendungen für Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) sind  80 Euro (für alle Altersgruppen) in den materiellen Aufwendungen berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Änderung der Sätze 1 bis 3 des Punktes 2.1. erfolgten zur Anpassung an die Änderungen und zum besseren inhaltlichen Verständnis.

 

Der Leistungskatalog unter Punkt 2.1 wurde entsprechend der aktuellen “Empfehlung zur einheitlichen Gewährung von Annex-Leistungen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Thüringen” der Thüringer Spitzenverbände aktualisiert.

 


Anlagenverzeichnis:

 

1.      Richtlinie der Abteilung Jugend der Stadtverwaltung Eisenach zur Gewährung von Annex-Leistungen nach dem SGB VIII vom 25.01.2007

2.      Entwurf der neuen Richtlinie des Jugend- und Schulverwaltungsamtes Eisenach zur Gewährung von Annex-Leistungen (Annex-Katalog)

3.      Empfehlung der Spitzenverbände zur einheitlichen Gewährung von Annex-Leistungen durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Thüringen  vom 01.01.2011

4.      Gesetzliche Grundlagen (Auszug aus dem SGB VIII)