Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schorr - Mögliche Einführung des Softwareprogrammes Mandatos zur Einführung einer modernen Ratsarbeit in Eisenach
Vorlage
AF-0189/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.    Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Erstellung und Verteilung der Stadtratsunterlagen inklusive der zusätzlichen Materialien für die jeweiligen Ausschüsse und sind diese in den vergangenen Jahren gestiegen? Bitte berücksichtigen Sie bei der Antwort, wie viele Stunden, die ja wiederum als Personalkosten zu verstehen sind, die Mitarbeiter des Stadtratsbüros mit der Erstellung und Verteilung der Ratsunterlagen beschäftigt sind.

 

2.    Wie hoch wären die Kosten für die Anschaffung der nötigen Hardware sowie die dazugehörigen Mandatos-Lizenzen

 

3.    Gibt es rechtlich die Möglichkeit, die Aufwandsentschädigung für die Stadträte um den Betrag für die Kosten von Laptop und Mandatos zu erhöhen, um eben mit diesem Differenzbetrag die von der Stadt Eisenach dem Mandatsträgern zu berechnenden Kosten auszugleichen? Berücksichtigen Sie bitte bei der Antwort, wie die Möglichkeiten aussehen und was beachtet werden muss – vorzugsweise könnten Sie Ihrer Antwort einen entsprechenden Entwurf für einen Antrag beifügen.

 


zu 1)

 

Der Beantwortung wurde die Anlage 1 mit einer Gegenüberstellung der Kosten für die Stadtratssitzung/Ausschusssitzungen pro Monat mit und ohne Laptop beigefügt. Bei der Gegenüberstellung wird angenommen, dass bei Einführung von Laptops alle Mitglieder auf eine papierlose Ratsarbeit umsteigen und keine Unterlagen mehr auf dem Postweg versendet werden. Deshalb sind unter 1) c) die Kosten aufgeführt, die es verursachen würde, die Unterlagen für eine Person weiterhin auf dem Postweg zu versenden.

 

Falls eine Umstellung auf Laptops erfolgt, sind aus rechtlichen Gründen die Einladungen zu den Sitzungen weiterhin auf dem Postweg zuzustellen. Daraus entstehen auch mit Einführung der Laptops weiterhin Kosten (1) und 2) b)).

 

Bei der Berechnung der Kosten für die Ausschusssitzungen wurden nur die Kosten für die Stadtratsmitglieder berücksichtigt. Die Kosten für die sachkundigen Bürger sind hier unbeachtet geblieben, da diese Kosten bestehen bleiben. Weiterhin wurden der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten, Bildung, Sport und Gesundheitswesen und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur und Tourismus nicht mit einbezogen. Hier werden üblicherweise nur die Einladungen versendet, da diese Ausschüsse nur die Beschlussvorlagen vom Stadtrat vorberaten.

 

zu 2)

 

siehe Anlage 2

 

zu 3)

 

Grundsätzlich steht es dem Stadtrat frei, die Aufwandsentschädigung zu erhöhen. Hierzu ist eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach (§ 12) erforderlich. Eine Änderung der Hauptsatzung bedarf gemäß § 20 Abs. 1 S. 4 der Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderates, also 19 Stimmen. Bei der Aufwandsentschädigung sind die Höchstsätze gemäß § 1 Abs. 4 der Thüringer Entschädigungsverordnung zu beachten. Hiernach darf der Sockelbetrag einen Wert von 128 € nicht übersteigen.

 

Der Einsatz des erhöhten Sockelbetrages zur Nutzung des Laptops kann nur in einer separaten, privatrechtlichen Vereinbarung geregelt werden, die auch unabhängig von der Regelung in der Hauptsatzung ist. Weiterhin würde das Problem bestehen, dass es keine Möglichkeit gibt, den Sockelbetrag nur für die Personen zu erhöhen, die dann auch einen Laptop nutzen wollen. Deshalb bietet sich m. E. eine solche Lösung nicht an.