Betreff
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer der Stadt Eisenach (Hebesatzsatzung), hier: Einbringung
Vorlage
0090-StR/2011
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Begründung:

 

 

Die Stadt Eisenach hat nach § 53 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.

 

Entsprechend § 54 ThürKO Abs. 2 Nr. 2 hat sie die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

 

Die defizitäre Haushaltssituation erfordert eine umfassende Konsolidierung des Haushaltes.

 

Die Erhöhung der Einnahmen im Bereich der Gemeindesteuern über eine Erhöhung der Hebesätze ist dabei eine Maßnahme, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach zu verbessern.

 

Zur Realisierung dieser Maßnahme ist die Hebesatzsatzung zu ändern.

 

Nach § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) und § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist eine Erhöhung der Hebesätze bis zum 30.06. eines Jahres rückwirkend zum 01.01. möglich.

 

Der Beschluss des Stadtrates muss bis spätestens 30. Juni 2011 gefasst werden, so dass die beabsichtige Erhöhung der Hebesätze noch in diesem Jahr zur Verbesserung der Einnahmesituation beitragen kann.

 

Auf den als Anlage beigefügten Satzungsentwurf wird verwiesen.

 

Die Hebesätze sollen wie folgt festgesetzt werden:

 

 

Hebesatz bisher

Vorgeschlagener neuer Hebesatz

Grundsteuer A

250 v. H.

300 v. H.

Grundsteuer B

390 v. H.

410 v. H.

Gewerbesteuer

390 v. H.

410 v. H.


Die daraus resultierenden Mehreinnahmen bei gleichbleibenden Basiswerten belaufen sich auf:

 

Grundsteuer A in Höhe von ca.

9.500,00 €

Grundsteuer B in Höhe von ca.

222.000,00 €

Gewerbesteuer in Höhe von ca.

290.000,00 €

Insgesamt ca.

521.500,00 €

 

Aus der vorgeschlagenen Anhebung der Hebesätze ergibt sich bei der Grundsteuer A eine Steigerung des vom Steuerpflichtigen zu zahlenden Betrages um 20,00 %, bei der Grundsteuer B um 5,12 % pro veranlagtem Grundstück und bei der Gewerbesteuer ab dem Vorauszahlungsjahr 2011 um 5,12 % je Steuerpflichtigem.

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

 

Fließtextversion Hebesatzsatzung

 

Auflistung Hebsätze ausgewählter Thüringer Städte und Gemeinden