I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Förderung von Personal- und Sachkosten der
Referentin für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. in Form
eines Festbetragszuschusses in Höhe von 12.000,00 € für den Zeitraum vom
01.01.2011 bis zum 31.12.2011.
II. Begründung
Rechtsgrundlage für die Förderung
bilden die §§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien
Jugendhilfe) SGB VIII, der § 17 (Förderung der
Jugendverbandsarbeit) ThürKJHAG und die Landesrichtlinie “Örtliche
Jugendförderung”.
Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.
Der Stadtjugendring Eisenach e.V. ist seit 1991 als Jugendverband in der Stadt Eisenach tätig und wurde 1993 als Kreisjugendring als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.
Als langjähriger und
verlässlicher Bestandteil des Netzes an Jugendhilfeeinrichtungen in Eisenach
zeichnet sich der Antragsteller durch die ständige
Weiterentwicklung der Arbeit mit und für freie Träger insbesondere im
Aufgabenbereich der §§11- 14 SGB VIII sowie der erfolgreichen Umsetzung
innovativer Ideen aus. Durch die Förderung der Jugendverbandsarbeit in Eisenach
werden junge Menschen, Initiativen und freie Träger der Jugendhilfe bei der
Formulierung ihrer Interessen und der Entwicklung von
Selbstorganisationsprozessen auf der
Basis demokratischer Werte unterstützt sowie ehrenamtliches Engagement und
Partizipation gefördert. Der Stadtjugendring Eisenach e.V. unterstützt bei der
Bereitstellung bedarfsgerechter Angebote der Jugendarbeit trägerübergreifend
und trägt maßgeblich dazu bei, Angebote der Jugendbildung im Kontext gesamtstädtischer
Jugendarbeit zu entwickeln und durchzuführen.
Der
Stadtjugendring Eisenach e.V. ist
außerdem Träger des Theaterpädagogischen Zentrums “tpz” als besonders
innovatives, förderungswürdiges Angebot kultureller Jugendbildung, von 3
Maßnahmen der Schuljugendarbeit, örtlicher Träger der Ausbildung zum
Jugendgruppenleiter und Kooperationspartner
trägerübergreifender Veranstaltungen mit gesamtstädtischem Charakter.
Die
beantragte Förderung in Höhe von 12.000,00 € wird als Festbetrag für die
Personal- und anteiligen Sachkosten für die Stelle der Referentin für
Jugendverbandsarbeit (0,25 VbE) zur Aufrechterhaltung der Arbeit als
Jugendverband benötigt.
Die Anträge wurden nach Maßgabe
der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” von der Verwaltung auf Vollständigkeit
und auf Korrektheit geprüft..
Für das Haushaltsjahr 2011 zeichnet sich ab, dass die
Stadt Eisenach keine beschlossene und genehmigte Haushaltssatzung haben wird.
Ohne deren Rechtskraft wäre formell eine
Bewilligung der beantragten Landeszuwendung aus der Richtlinie “Örtliche
Jugendförderung” nicht möglich.
Nach Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für
Soziales, Familie und Gesundheit ist es möglich, die Landesmittel aus dieser
Richtlinie zu erhalten, wenn die zeitgleiche
und gleich hohe kommunale Gegenfinanzierung gegenüber dem Zuwendungsgeber
nachgewiesen wird.
Bei
den, nach Nr. 2.1. der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” förderfähigen
Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz
vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche
Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare
Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen.
Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen ist es möglich, die Fördervoraus-setzungen zu erfüllen und den oben genannten Nachweis zu erbringen.
Für das Förderjahr 2011 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über die Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" 192.393 € beantragt.
Mit einem Teilbewilligungsbescheid vom 25.03.2011 wurde diese Summe in Aussicht gestellt. Im Rahmen dieses Bescheides wurden Fördermittel in Höhe von 153.914,40 € teilweise bewilligt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2011 erfolgt erst, wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird.
Das ist mit den ersten Mittelabrufen vom 11.04.2011 bereits erfolgt und es wurden Mittel in Höhe von 51.304 € abgerufen.
Von diesen Landesmitteln sind
einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45110.17100 und ausgabeseitig in der
Haushaltsstelle 45110.71800
(Deckungskreis 040) jeweils 12.000 € für die Förderung der
Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. vorgesehen.
Nach
der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der
Landes-fördermittel wird dem Antragsteller durch die Verwaltung unverzüglich
der Bescheid zugesandt.
Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung”.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).