Betreff
Stadtjugendring - Förderung 2011 von Personal- und Sachkosten der Referentin für Jugendverbandsarbeit
Vorlage
0614-JHA/2011
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die Förderung von Personal- und Sachkosten der Referentin für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. in Form eines Festbetragszuschusses in Höhe von 12.000,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011.

 

 


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien Jugendhilfe) SGB VIII, der § 17 (Förderung der Jugendverbandsarbeit) ThürKJHAG und die Landesrichtlinie “Örtliche Jugendförderung”.

Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.

 

Der Stadtjugendring Eisenach e.V. ist seit 1991 als Jugendverband in der Stadt Eisenach tätig und wurde 1993 als Kreisjugendring als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.

 

Als langjähriger und verlässlicher Bestandteil des Netzes an Jugendhilfeeinrichtungen in Eisenach zeichnet sich der Antragsteller durch die ständige Weiterentwicklung der Arbeit mit und für freie Träger insbesondere im Aufgabenbereich der §§11- 14 SGB VIII sowie der erfolgreichen Umsetzung innovativer Ideen aus. Durch die Förderung der Jugendverbandsarbeit in Eisenach werden junge Menschen, Initiativen und freie Träger der Jugendhilfe bei der Formulierung ihrer Interessen und der Entwicklung von Selbstorganisationsprozessen  auf der Basis demokratischer Werte unterstützt sowie ehrenamtliches Engagement und Partizipation gefördert. Der Stadtjugendring Eisenach e.V. unterstützt bei der Bereitstellung bedarfsgerechter Angebote der Jugendarbeit trägerübergreifend und trägt maßgeblich dazu bei, Angebote der Jugendbildung im Kontext gesamtstädtischer Jugendarbeit zu entwickeln und durchzuführen.

Der Stadtjugendring Eisenach e.V. ist  außerdem Träger des Theaterpädagogischen Zentrums “tpz” als besonders innovatives, förderungswürdiges Angebot kultureller Jugendbildung, von 3 Maßnahmen der Schuljugendarbeit, örtlicher Träger der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter und Kooperationspartner  trägerübergreifender Veranstaltungen mit gesamtstädtischem Charakter.

 

Die beantragte Förderung in Höhe von 12.000,00 € wird als Festbetrag für die Personal- und anteiligen Sachkosten für die Stelle der Referentin für Jugendverbandsarbeit (0,25 VbE) zur Aufrechterhaltung der Arbeit als Jugendverband benötigt.

 

Die Anträge wurden nach Maßgabe der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” von der Verwaltung auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft..

 

Für das Haushaltsjahr 2011 zeichnet sich ab, dass die Stadt Eisenach keine beschlossene und genehmigte Haushaltssatzung haben wird. Ohne deren Rechtskraft wäre formell eine   Bewilligung der beantragten Landeszuwendung aus der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” nicht möglich.

Nach Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist es möglich, die Landesmittel aus dieser Richtlinie zu erhalten, wenn die zeitgleiche und gleich hohe kommunale Gegenfinanzierung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.

Bei den, nach Nr. 2.1. der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung” förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und aus vertraglichen Bindungen ergeben sowie unaufschiebbare Aufgaben in den städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortführen.

Mit der Realisierung dieser rechtlichen Verpflichtungen ist es möglich, die Fördervoraus-setzungen zu erfüllen und den oben genannten Nachweis zu erbringen. 

 

Für das Förderjahr 2011 wurden von der Stadtverwaltung Eisenach über die Richtlinie "Örtliche Jugendförderung" 192.393 € beantragt.

Mit einem Teilbewilligungsbescheid vom 25.03.2011 wurde diese Summe in Aussicht gestellt. Im Rahmen dieses Bescheides wurden Fördermittel in Höhe von  153.914,40 €  teilweise bewilligt. Eine endgültige Bewilligung der gesamten Landesmittel für 2011 erfolgt erst, wenn die kommunale Gegenfinanzierung durch die jeweiligen Auszüge aus der aktuellen Haushaltsrechnung vollständig nachgewiesen wird.

Das ist mit den ersten Mittelabrufen vom 11.04.2011 bereits erfolgt und es wurden Mittel in Höhe von 51.304 € abgerufen. 

Von diesen Landesmitteln sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45110.17100 und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45110.71800   (Deckungskreis 040) jeweils 12.000 € für die Förderung der Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. vorgesehen. 

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landes-fördermittel wird dem Antragsteller durch die Verwaltung unverzüglich der Bescheid zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie “Örtliche Jugendförderung”.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).