Betreff
Antrag der NPD-Stadtratsfraktion - zur Änderung der Baugestaltungssatzung der Stadt Eisenach für den Bereich der Südstadt vom 23.03.2001
Vorlage
0597-AT/2011
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der § 8 „Abweichungen“ Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

Abweichungen von den Vorschriften dieser Satzung können gemäß § 68 Absatz 2 der Thüringer Bauordnung zugelassen werden, wenn die durch diese Satzung beabsichtigte Gestaltung von Gebäuden sowie des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes, der authentische Charakter, die künstlerische Eigenart und die städtebauliche Bedeutung von Gebäuden und Straßenräumen nicht beeinträchtigt werden. Wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde oder das Wohl der Allgemeinheit die Abweichung erfordert, kann von der Einhaltung der Vorschriften ganz oder teilweise befreit werden.