Betreff
Antrag der NPD-Stadtratsfraktion - zur Änderung der Baugestaltungssatzung der Stadt Eisenach für den Bereich der Südstadt vom 23.03.2001
Vorlage
0597-AT/2011
Art
Antrag
I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der § 8 „Abweichungen“ Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
Abweichungen von den Vorschriften dieser Satzung können gemäß § 68
Absatz 2 der Thüringer Bauordnung zugelassen werden, wenn die durch diese
Satzung beabsichtigte Gestaltung von Gebäuden sowie des Orts-, Straßen- und
Landschaftsbildes, der authentische Charakter, die künstlerische Eigenart und
die städtebauliche Bedeutung von Gebäuden und Straßenräumen nicht
beeinträchtigt werden. Wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu
einer unbilligen Härte führen würde oder das Wohl der Allgemeinheit die
Abweichung erfordert, kann von der Einhaltung der Vorschriften ganz oder
teilweise befreit werden.