Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Kontrollen von denkmalgeschützten Bereichen
Vorlage
AF-0193/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welcher Art und wie häufig werden durch das Bauordnungsamt Kontrollen in denkmalgeschützten Bereichen bezüglich der oben beschriebenen Problematik durchgeführt?

2.      In welcher Form wird mit den jeweiligen Besitzern bei Gewahr werden dieser Missstände Kontakt aufgenommen.

3.      Wurden Bußgelder verhängt und wenn ja, in welcher Höhe?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die untere Bauaufsichtsbehörde und die untere Denkmalschutzbehörde nehmen Aufgaben wahr, die von der Stadt im übertragenen Wirkungskreis zu erledigen sind. Diese Aufgaben sind nicht Angelegenheit des Stadtrates. Insofern ist eine Auskunftspflicht gemäß Anforderungen des Datenschutzes nicht gegeben.