Betreff
Verwendung der Investitionspauschale für Schulen im Jahr 2009 und der erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsstellen 21100.94006, 23000.94003 und 24000.94005
Vorlage
0098-StR/2009
Aktenzeichen
652100
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Die Investitionspauschale für Schulen für das Jahr 2009 in Höhe von 393.833,19 € für die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen zu verwenden sowie die dazu erforderlichen

überplanmäßigen Ausgaben vorbehaltlich der Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

 

HH-Stelle /

Einrichtung

Maßnahme

Ausgaben lt.

Haushalt in €

Überplanmäßige

Ausgabe in €

21100.94004

Jacobschule

Tilgung lt. Vertrag

 

  81.130,00

 

21100.94006

Hörselschule

Wärmedämmung/

2ter baulicher Rettungsweg

 

232.230,02

21100.94006

Hörselschule /

Sporthalle

Wärmedämmung

der Außenfassade

 

55.473,17

23000.94003

Elisabeth-Gymn.

Baumaßnahme

Biologiefachkabinett

 

25.000,00

24000.94010

BS Palmental

Berufsschulzentrum

308.870,00

 

 

 

390.000,00

312.703,19

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt über die Minderausgabe in der Haushaltsstelle 24000.94010 – Berufsschulzentrum in Höhe von 308.870,00 € sowie der Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 20010.36100 in Höhe von 3.833,19 €.

 

 

 

 


Begründung:

 

Mit dem Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien vom 21.03.2009 wird der Stadt Eisenach eine Investitionspauschale bewilligt.

 

Bezug nehmend der Zuweisung erfolgte hinsichtlich der Verwendung der finanziellen Mittel zwischen dem Jugend- und Schulverwaltungsamt und dem Amt für Stadtentwicklung eine Abstimmung, unter den Gesichtspunkten der Auflagen aus den Gefahrenverhütungsschauen sowie nach Aspekten der Energieeinsparung und Verbesserung der Lernbedingungen. 

Im Ergebnis der Beratung werden seitens der Verwaltung folgende Maßnahmen zur Finanzierung aus der Investitionspauschale 2009 vorgeschlagen.

 

·         Jacobschule

Entsprechend des bestehenden Vertrages ist eine “Tilgung” in Höhe von 81.130,00 € pro Jahr zu leisten. Die finanziellen Mittel wurden entsprechend des Vertrages im Haushaltsplan 2009 eingestellt.

 

·         Hörselschule

Mit Beschluss-Nr.: 0679/2008 hat der Stadtrat beschlossen finanzielle Mittel i.H. von 251.740,02 € aus der Investitionspauschale für Schulen 2008 für die Maßnahme Wärmedämmung u. 2ter baulicher Rettungsweg zu verwenden.

Entsprechend der Beschlussfassung wurden die erforderlichen Planungsleistungen einschließlich des Brandschutznachweises gemäß § 63d ThürBO beauftragt.

Gemäß Brandschutznachweis macht es sich erforderlich, dass in dem Bereich der Fluchtreppentürme (Süd- u. Nordfassade) die Fenster und Fluchttüren entsprechend den Anforderungen des Brandschutzes auszubilden sind und somit komplett zu erneuern sind. Dies hatte zur Folge, dass die Auschreibungsergebnisse über den der ursprünglich geschätzten Kosten liegen. Bei den Losen für den 1. Bauabschnitt, Rohbauarbeiten, Schlosserarbeiten u. Fenster, Türen ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 232.230,02 €.

Um die Leistungen der Lose 1 bis 3 beauftragen zu können und im Herbst 09 realisieren zu können, ist die Schließung der Finanzierungslücke erforderlich.

 

·         Hörselschule, Schulsporthalle

Laut Beschluss-Nr.: 0019/2009 hat der Stadtrat beschlossen finanzielle Mittel i. H. von 197.800,00 € aus dem Konjunkturpaket II  für die Maßnahmen Sanierung des Sporthallendaches und Erneuerung der Fenster zu verwenden. Die Maßnahmen dienen der Minimierung von Heizenergie.

Noch benötigte finanzielle Mittel i.H. von 55.473, 17 € für die Wärmedämmung der Fassade konnten aus dem Konjunkturpakett II nicht bereitgestellt werden.

Es wird vorgeschlagen, die fehlenden finanziellen Mittel für die Wärmedämmung der Sporthallenfassade aus der Schulinvestpauschale für 09 zu verwenden, um daraus zur Energieeinsparung den höchsten Effekt zu erzielen.  

 

·         Elisabeth- Gymnasium

Zur Verbesserung der Lernbedingungen wird ein neues modernes Biologiefachkabinett eingerichtet. Hierzu sind zur Schaffung der baulichen Voraussetzung Baumaßnahmen in Höhe von 25.000,00 € zu realisieren.

 

 

Die Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Ausgabe begründet sich in der Zuordnung der finanziellen Mittel aus der Investitionspauschale zu den betreffenden Haushaltsausgabestellen.

 

Entsprechend der Begründung bitten wir dem Vorschlag zur Aufteilung der finanziellen Mittel i.H. von 393.833,19 € aus der Investitionspauschale für Schulen sowie den überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen.

 

Gemäß dem Bescheid des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 28. März 2009 (Genehmigung Haushaltssatzung 2009/Auflage 1 Seite 2 ) wird die Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes beantragt.