Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - zu Ausnahmegenehmigungen von der Baugestaltungssatzung für die Südstadt
Vorlage
AF-0198/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wie viele Abweichungen von der Baugestaltungssatzung für die Eisenacher Südstadt wurden in der laufenden Legislatur des Stadtrates genehmigt (Bitte Art der Abweichungen aufführen)?

 

Wie viele Abweichungen wurden hingegen im selben Zeitraum abgelehnt (Bitte Art der beantragten Abweichungen aufführen)?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Grundsätzlich handelt es sich bei Entscheidungen zur Abweichung von Baugestaltungssatzungen um Handlungen im übertragenen Wirkungskreis auf Rechtsgrundlage der §§ 63e und 83 ThürBO.

Geboten ist die Befassung des Bau-, Verkehr-und Umweltausschusses wenn es sich um Abweichungen handelt, die aufgrund ihres Umfanges in Art und Maß wesentlich sind und städtbauliche Relevanz haben.

Gemäß Recherche über das bei der Abteilung Bauordnung vorhandenen Programm Pro-BauG wurden im Zeitraum

von Juli 2009 – Dezember 2009             3

von Januar 2010 – Dezember 2010        7  und

von Januar 2011 – Mai 2011                   2

formelle Abweichungsbescheide genehmigt und 1 Antrag im April 2011 abgelehnt.

 

Der Inhalt der Abweichungen ist über diese Recherche nicht möglich. Er ist in den Protokollen der Bauausschusssitzungen nachzulesen.