Betreff
Anfrage des Stadtrates Herr Schneider - Urteil Verwaltungsgericht Meiningen vom 23.06.2009
Vorlage
AF-0201/2011
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Warum unterrichtete der Oberbürgermeister fast 2 Jahre lang nicht den Stadtrat über den Wortlaut des Urteils, hier besonders über die Möglichkeiten der Satzungsheilung?

2.      Warum legte bis zum heutigen Tag der Oberbürgermeister keinen Lösungsvorschlag zu dem mangelhaften B-Plan vor?

3.      Warum wurde trotz der Unkenntnis des Stadtrates, dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zum Grundstücksverkauf in diesem Gebiet vorgelegt und der Verkauf vom Oberbürgermeister empfohlen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Es ist über das Vorhandensein des Urteils informiert worden. Es ist nicht üblich, dass der Oberbürgermeister den Stadtrat im Wortlaut über die Stadt betreffende Gerichtsurteile informiert. Der wörtliche Inhalt des Urteils ist dem Oberbürgermeister nicht vorgetragen worden, da nach rechtlicher Würdigung des Dezernates III mit Bekanntgabe des Gerichtsurteils zur Karthäuser Höhe auf Grund des Vertrauensschutzes keine Möglichkeit gesehen wurde, mit einem Änderungsverfahren der Satzung Abhilfe in der Sache zu schaffen.

 

Zu 2:

Aufgrund des fehlenden Haushaltes der Jahre 2010 und 2011 ist ein neues Planverfahren nach § 61 ThürKO nicht zulässig. (Kosten ca. 37 T € ohne Grünordnungsplan)

Da sich vergleichbare „Baulücken“ im betreffenden Schutzkorridor im Wesentlichen nur im Eigentum der Stadt Eisenach und der Städtischen Wohnungsgesellschaft befinden, wird kein akutes Änderungserfordernis gesehen, soweit solche Flächen derzeit nicht veräußert werden.

 

Zu 3:

Im BVU wurde in mehreren Sitzungen im Zusammenhang mit der Bauvoranfrage und den nicht genehmigten Baumfällungen auf das Urteil hingewiesen, so dass die Fraktionen über ihre Ausschussmitglieder informiert waren. In der Sitzung des HFA vom 07.04.2010, in der die Ausschreibung des städtischen Grundstückes beschlossen wurde, wiesen Verwaltung und auch Mitglieder des HFA auf diesen Tatbestand hin.

 

Zeitliche Anfolge:

 

Gerichtsurteil: 23.06.2009

 

Mitteilung im BVU: 22.06.2010/24.08.2010/18.01.2011

 

HFA-Beschluss über Ausschreibung: 07.04.2010 (Hier erfolgte der Hinweis durch Verwaltung und Mitglieder des HFA)

 

HFA-Beschluss zum Verkauf: 25.08.2010

 

SR-Beschluss zum Verkauf: 27.08.2010