Betreff
Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 3 SF "Auf dem Werth", Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Vorlage
0652-StR/2011
Aktenzeichen
61.23 B 3 SF
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 SF “Auf dem Werth” Stedtfeld wird gemäß Anlage 1 (Karte des Geltungsbereiches) geändert, um den Bebauungsplan durch ein Bauleitplanverfahren der Stadt Eisenach nach den aktuellen Anforderungen aus dem Baugesetzbuch zur Rechtskraft zu bringen.


Begründung:

 

Für den Geltungsbereich zwischen der nördlich und westlich verlaufenden Umgehungsstraße von Stedtfeld und den Bahnanlagen im Süden sowie der Eisenacher Gemarkungsgrenze im Osten soll ein Bauleitplanverfahren der Stadt Eisenach durchgeführt werden. Im Jahre 1991 wurde von der damals selbständigen Gemeinde Stedtfeld die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 SF “Auf dem Werth” beschlossen, dessen Geltungsbereich etwas größer gefasst war. Ziel und Zweck der Planung der Gemeinde war die Schaffung eines Industriegebietes zur planungsrechtlichen Sicherung von Entwicklungs- und Erweiterungsflächen für den Automobilhersteller Opel, welches unmittelbar an die vorhandenen Produktionsgebäude auf dem Industriegebiet des mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 14 “Auf dem Grieß” anschließt, und auch die einzige Erweiterungsmöglichkeit und Entwicklungsfläche für die an dem Standort etablierte Automobilproduktion darstellt.

 

Auf einem Großteil der im Plangebiet liegenden Flächen wurden bereits im Jahre 1991 bis 1994 Anlagen zur Sicherung der laufenden Automobilproduktion genehmigt und errichtet, wie Abstell- und Vorhalteflächen für Neuwagen und PKW, Trailerstandplätze, Verladestationen, Anschlussrampen, Betriebsstraßen und sonstige Freiflächen.

 

Der Auftragnehmer plant nun mehrere Erweiterungen seines Betriebsbereiches. In erster Linie sieht er den Neubau einer Produktionshalle im Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes Nr. 14 vor. Dadurch müssen einige vorhandene bauliche Anlagen und Nutzungen z. T. auf das Plangebiet des o. g. Bebauungsplanes Nr. 3 SF verlagert sowie weitere bauliche Anlagen für erforderliche Betriebsabläufe technologisch neu angeordnet bzw. neu errichtet werden. 

 

Um Bauplanungsrecht für die geplanten Erweiterungen und auch Planungssicherheit für die vorhandenen baulichen Nutzungen zu erwirken, besteht Konsens zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer den dafür erforderlichen Bebauungsplan zu erarbeiten. Der Bebauungsplan soll in einem Bauleitplanverfahren der Stadt Eisenach mit einem entsprechend verkleinerten Geltungsbereich und nach den neuen Anforderungen aus dem Baugesetzbuch zur Rechtskraft gebracht werden. Dazu ist einleitend der vorliegende Änderungsbeschluss notwendig.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Karte des Geltungsbereiches